Dein werter Freund muss persönlich vorsprechen
Geh etwas genauer auf den Sachverhalt ein.
Warum ging es genau, weshalb wurde dein Konto gesperrt ?
Wenn dein Auto Schaden genommen hat ja und wenn er wissentlich davon gefahren ist.
Man kann schon, man sollte nur nicht.
Der 2. Minijob sollte deinem Arbeitgeber bekannt sein und wenn der spitz kriegt, dass du dort arbeitest aber bei ihm nicht ... wirft dies sicherlich einige fragen auf
Nur zum verstaendnis :
Du hast bis Maerz 450 Euro verdient
ab Maerz noch mal 450 Euro
3000 Euro aufgeteilt in wie vielen Monaten? Oder nur Wochen?
Bitte werde etwas tabellarischer
Nun, in erster Linie hast Du ihr die Bilder ja freiwillig gegeben. 1. Fehler.
Desweiteren kann man bei so einer vagen Bedrohung erst handeln, wenn es geschehen ist.
Wenn Du ein wenig genauer auf den Sachverhalt eingehst, koennte man Dir vlt. wertvolle Tipps geben
Wie die anderen bereits erwähnt haben, hast du keinen 'Vertragsabschluss" als solches eingelegt, höchstens eine undokumentierte "Reservierung".
Der Vertrag ist erst binden, wenn du entweder eindeutig zu einem Kauf zugestimmt hast und der Verkaefer dich explizit gefragt hat, ob du das Sammlerstück zu 100% abkaufen möchtest und oder wenn du bereits bezahlt hast.
Ansonsten kannst du niemanden dafür belangen, schon gar nicht, wenn es sich um eine 30 Euro Ware handelt. Bei anderen Geldbeträgen im Übrigen auch nicht.
PS: mir ist es auch untergekommen, dass jemand vor der Bezahlung sich noch mal gemeldet hat und meinte, er haette es bereits verkauft. Ist ärgerlich aber keine Straftat LG
Da er 14 ist, ist das Urteil vermutlich eine hohe Busse, da es sich um einen betraechtlichen BEtrag handelt
Im Prinzip werden Kleindelikte bis zu 2 Jahre "aufbewahrt" hoehre bis 5 Jahre und laenger.
Wenn sich allerdings ein muster ergibt .. denke ich, wird sich dieses nur verlangern, da sie offensichtlich widerholungstaeterin ist
Zudem bleiben solche Dinge bei der Polizei IMMER bestehn
Im Prizip liegt es an Dir, dich über die Echtheit der Ware zu vergewissern.
Es ist Dein Konto, Dein Kopf der da rollt.
Du solltest keine Angaben machen, die von der Realitaet abweicht, allein der Versuch ist Betrug und Strafbar.
Das Jugendgefaengnis ist ganz sicher nicht in Gespraech, wenn Du nicht bereits feur andere Delikte muendig gemacht worden bist. Sozialstunden stehen im Raum und sicherlich auch Bussgeld, wenn Du einer der Waren verkauft hast ohne den Kaeufer eingehend zu informieren.
Vermutlich siehst Du Dein Geld und Produkt nicht mehr. Melde die Person, beschreibe genauer, wie die Sachlage ist.
Zudem klaere Ruecknahme recht und Personaldaten IMMER vor der Abwicklung, damit Du irgendeine Ruecksicherung hast.
Lern daraus
Komisch finde ich ja schon, dass der / die dies von deinem Email Account aus gemacht hat .. man bekommt immer eine Mail, die beinhaltet, dass der Account verefiziert werden soll ... hast Du davon etwa nichts mitbekommen ?
PS : lege Dir anstaendige Passwoeter zu und checke deine Mails aufmerksam und des oefteren !
Aslo im Prinzip ist das Geld dann weg. Leider, da ich zusaetzlich davon ausgehe, dass die Personaldaten, die er/sie gesendet haben vermutlich auch nicht richtig sind. Ansonsten haettest Du eine Anzeige erstellen koennen. Von daher wuerde ich immer mehrere Dinge abfragen :
Telefon
Adresszusatz
.. irgendeine Methode um zu zertifizieren, dass er es ist und kein anderer. Ansonsten eben Paypal mit Kaueferschutz wird geraten