Das kommt darauf an wo du deine Kreditkarte hast. Am besten rufst du einfach einmal bei der entsprechenden Gesellschaft an und fragst nach. Die können dir das das genau sagen.

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Nicht jeder der ein Gewerbe führt ist dazu verpflichtet. Da gibt es ein paar Ausnahmen. Allerdings muss das jede Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft machen. Bei größeren Unternehmen kannst du davon ausgehen dass die Ihren Jahresabschluss veröffentlichen.

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Die Versicherung zahlt selbstverständlich auch bei Krankheiten die als Folge durch einen Unfall auftreten. Wenn die Krankheit nicht durch einen Unfall verursacht wurde natürlich nicht.

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Soweit ich weiß hängt das vom Verkäufer ab. Er muss die Waren nicht zurücknehmen wenn kein Mangel vorliegt. Allerdings ist es bei den meisten Versandhäusern so dass sie es trotzdem tun. Bei vielen musst du keinen Grund angeben.

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Ja natürlich kannst Du wechseln. Sag dem Vormieter einfach er soll seine Verträge kündigen. Du kannst dann dort neue abschließen, wo Du möchtest. Aber guck nicht nur auf den Preis...

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Solche großen Bargeldsummen müssen auf jeden Fall vorher angemeldet werden. Wenn das nicht geschieht musst du mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Auf der Internetseite vom Zoll findest du alle nötigen Informationen. Im Notfall würde ich dort anrufen und nachfragen was konkret zu beachten ist!

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Eigentlich muss das Geld auf dem Konto des Rechnungstellers eingegangen sein innerhalb der Frist. Wenn das 1-2 Tage später da ist, wird es aber auch kein großes Problem sein, es sei denn es geht um eine Skontofrist...

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Ich denke mal das Du nur sparen willst und nachher kein Darlehen brauchst? Dann ist dieser Tarif der richtige für Dich, da Du 1,5% Zinsen und 2,5% Bonus bekommst: http://www.aachener-bausparkasse.de/bausparen/bauspartarife/produktfamilie-n-mit-wohn-riester-r/tarif-n/

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