Zwangsvollstreckung Pfändung von Besitz von jugendlichen dessen Vater der Schuldner ist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

wenn der Vollzieher Sachen im verfügungsbereich des Schuldners vorfindet, darf, und muß sogar, er sie pfänden.

Der Verfügungsbereich ist gekennzeichnet durch offensichtliche Abgrenzung (Wohnungstür pp.), verschließbare Gelasse, sein Name steht dran u.dgl.m.

Wenn Du ein Zimmer in der Wohnung Deines Vaters hast und das eben wirklich sauber abgegrenzt ist, ist das ein Grenzfall, wenn es nicht abschließbar ist und wenn nicht Dein Name draussen dran steht, auch an der Wohnungstür.

Du brauchst selbst nicht anwesend zu sein, wenn der Exekutor kommt. Das macht auch nicht unbedingt Sinn, dem Exekutor geht es nur um Fakten, nicht darum, was ihm erzählt wird. Die hören soviele Geschichten ...

Einen PC pfändet heute eigentlich kaum mal jemand, wenn er nicht eben besonders technisch hochwertig ist. Überhaupt so elektronischen Müll ... Kann man kaum versteigern, bringt kaum Erlöse ...

Es kommt doch schon öfter vor, dass der Gerichtsvollzieher (GV) Sachen pfändet, die unbeteiligten Dritten gehören.

Die Sachen bleiben beim Schuldner, wenn sie gepfändet sind, von Azusnahmen und Sonderfällen abgesehen. Es klebt halt ein Kuckuck dran. Der GV holt die Sachen nach etwa 7 Tagen ab und bringt sie in die Pfandkammer, von wo aus sie später versteigert werden (siehe auch www.justizauktionen.de).

Der unbeteiligte Dritte könnte bei dem für die Pfändung örtlich zustänmdigen Amts- oder Landgericht Drittwiderspruchsklage erheben. Dann müßte er nachweisen, dass die gepfändete Sache ihm gehört.

Viele Grüße Vollstreckerin

eren24 
Fragesteller
 14.06.2016, 22:03

also sollte ich ein namens schild auf meine zimmertür anbringen und sie abschliessen wenn der GV kommt?

Vollstreckerin  15.06.2016, 11:26

Hallo,

darüber, den Namen an die Zimmertür zuschreiben, würde ich schon ernsthaft nachdenken, auch wenne s vielleicht albern klingt.
Zur Bekräftigung könntest Du auch Deinen Namen (Vor- und Zuname) neben den Deines Vaters an der Wohnungstür anbringen.

Wenn der Exekutor kommt, würde ich aber die Zimmertür nicht abschließen, sondern nur den Schlüssel stecken lassen, um zu verdeutlichen, dass dort abschließbar ist, also ein klar abgegrenzter Bereich vom Verfügungsbereich Deines Vaters besteht.

Da es eben nur eine Zimmer- und keine Wohnungstür o.ä. ist, sollte sie dann nicht verschlossen sein, weil der Exekutor dennoch das Recht hat, da rein zu schauen und sich davon zu überzeugen möchte, dass dort noch jemand anderes wohnt. Es könnte sich ja sonst, ganz rein theoretisch, auch um Manipulationen des Schuldners handeln.

Ich kann auch aus meiner eigenen beruflichen Praxis bestätigen, dass man da die dollsten Dinger erlebt.

Viele Grüße Vollstreckerin

Deine Sachen dürfen nicht gepfändet werden, wenn du es nachweisen kannst per Rechnung, dann bist du auf der sicheren Seite. Selbst wenn der Gerichtsvollzieher was von dir erst mal pfändet, weil er nicht glaubt, dass er nicht deinem Vater ist, so verbleibt das Gerät mit einem Siegel erst mal im Haushalt und du kannst dann nachträglich dem GV noch nachweisen, dass er dir gehört, dann wird er aus der Pfändung rausgenommen. So schnell kommt da nichts weg. Suche alle wichtigen Nachweise am besten gleich raus. 

Dein Eigentum bleibt unangetastet.

Grundsätzlich kannst Du, falls, Widerspruch gegen die Pfändung einlegen.
Der Beamte ist verpflichtet Dir Rechtshilfe zu leisten (nicht Rechtsberatung).

Du bist mit 18 volljährig und haftest NICHT für deinen Vater. Was dir gehört, gehört dir. Mußt nur bei gemeinsamer Wohnung aufpassen, daß du evtl. dein Eigentum nachweisen kannst. Rechnung auf deinen Namen = das ist schon mal sicher.

he1lan2  12.06.2016, 15:19

Gilt natürlich auch bei Minderjährigen, nur wird da öfter unterstellt, daß es den Eltern gehört, wenn Rechnung nicht oder nur ohne Name vorhanden.