Schuldner kann nicht bezahlen, Pfändung erfolglos?
Hallo,
und zwar folgende Situation: Vor längerem kaufte jemand auf Rechnung bei mir ein. Er bezahlte nicht. Mahnverfahren Inkasso etc. eingeleitet, jetzt kam halt die Zwangsvollstreckung. Diese war jedoch mehrfach erfolglos. Alle Eletrktrischen Geräte die für eine (Austausch-)Pfändung in Frage kämen sind bereits alt (Röhrenfernseher, Computer mit Windows xp, vergilbte Mikrowelle, altes smartphone etc). Auch 2 stillgelegte Fahrzeuge die dem Schuldner gehören, sind aufgrund ihres mangelhaften Zustandes keine nützlichen Pfandgegenstände. Schmuck ist nicht vorhanden. Der Schuldner wohnt in einer Wohnung in einem Haus das seinen Eltern gehört. EIne eid. Versicherung liegt vor, der Schuldner hat keine Ausbildung, bezieht keine sozialen Leistungen und verdient im Rahmen einer Maßnahme 200€ im Monat, also auch da gibt es nix zu holen.
Was kann ich jetzt noch tun? Welche Möglichkeiten gibt es?
8 Antworten
Bei einer derart geringen Summe kostet es mehr Nerven als die Sache unter dem Strich wert ist. Außerdem kostet jeder Pfändungsversuch extra..... Du müstest alse erst mal gutes Geld dem schlechten hinterher werfen. Wenn der gute Mann so mit dem Rücken zur Wand steht sind meist auch schon andere die ihn versuchen aus zu quetschen. Den Titel hast Du, die Zinsen kannst du auch in 10 Jahren noch berechnen. Wenn Du heraus bekommst das irgendwann mal was zu holen ist, dann lohnt es sich nochmal hinterher zu fassen... Allein aus Prinzip schon.
Alternative....
Wenn Du einen Garten hast oder Reinigungsarbeiten am Haus. lass ihn abarbeiten
Nicht titulierte Zinsen unterliegen ebenfalls der Regelverjährung.
Was kann ich jetzt noch tun?
Alle paar Jahre wieder mal versuchen oder den Titel für 10-15% vom Gesamtwert an ein Inkassobüro verkaufen.
Abwarten und es vielleicht in ein paar Jahren probieren
Das Geld ist weg. Da kannst du eigentlich nichts machen. Nur dran bleiben falls er Geld bekommt, aber das lohnt sich nicht unbedingt.
Das Geld solltest du (vorerst) abschreiben, denn die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dürften mittlerweile mehr gekostet haben als die geschuldete Summe an sich. Da der titulierte Anspruch erst in 30 Jahren verjährt, kannst du es in 5-10 Jahren noch einmal versuchen. Eventuell verfügt er dann über pfändbares Einkommen oder Vermögen (z.B. durch eine abgeschlossene Ausbildung oder Erbschaft nach den Eltern).