Zwangsvollstreckung durch das Jugendamt?
Hallo ihr Lieben,
folgender Fall: mein 14 Jähriger Sohn wohnt bei meinem Ex-Ehemann.
Vor Monaten bekam ich einen Brief von der jeweiligen Behörder der Stadt xy, mit einer Summe von 7000€ wegen dem Unterhalt. Ich war 2014 selbstständig (da wurde aber von der Stadt noch kein Unterhalt vorgezahlt) ich wurde dann Insolvent und bezog ALG 2. Nun bekam ich gestern wieder einen Brief mit der Aussage, dass eine Zwangsvollstreckung beauftragt wurde, wenn ich nicht bis zum 26.03 diesen Betrag zahle.
Ich habe der Behörde aber davor den Insolvenzbescheid und der Nachweis zu Leistungen von alg 2 geschickt. Dann war auch monatelang ruhe...bis gestern.
Natürlich habe ich dort auch angerufen und denen gesagt dass ich arbeitslos bin und somit kein Unterhalt leisten kann geschweige denn diese Summe zahlen kann. ( Ich versuche es so gut wie es geht meinem Sohn Geschenke zu kaufen und Kleidung)
Die Frau am Telefon meinte aber nur, dass es denen egal ist ob ich arbeite oder ALG 2 bekomme, die möchten trotzdem das Geld. Ich bin momentan auch krankgeschrieben bis Sommer.
Aber soweit ich weiß ist das ALG 2 nicht pfändbar da es ein Existenzminimum ist was man zum Leben braucht.
Wie sollte ich da vor gehen? Anwalt? Nochmal anrufen?
7 Antworten
Ich glaube nicht, daß ein Anwalt da viel machen kann.
Ein vollstreckbarer Titel gilt 30 Jahre. Wenn ein P-Konto vorhanden ist, dann ist das gut.
Sofern pfändbares Eigentum vorhanden ist, wird das vermutlich gepfändet.
Schlimmstensfalls muß das Vermögensverzeichnis abgegeben werden.
Das Einzige, was in dieser Situation wirklich hilft, ist Bezahlen.
das ist ganz normales vorgehen eines gläubigers gegenüber einem schuldner. die 7000 euro werden dir nicht erlassen weil du alg2 beziehst. das jugendamt besorgt sich jetzt einen vollstreckbaren titel (damit die auch in 20 jahren noch pfänden können) und fragt immer wieder an ob du zu geld gekommen bist.
ich hoffe, du hast ein pfändungsschutzkonto. wenn nicht, sofort das konto umwandeln.
wenn du ein p-Konto hast, kann nur das was über deinem Selbstbehalt auf den Konto ist, gepfändet werden. also: immer schön das Konto leer machen.
Anrufen ist immer schlecht, weil man dann nichts nachweisen kann. Besser alles schriftlich machen.
Zum Anwalt würde ich nach deiner jetzigen Schilderung noch nicht gehen.
Erstmal vielen dank für die Antwort! Ich wüsste leider nicht was ich der Behörde noch schriftlich schreiben soll. Da ja Nachweise zu meiner finanziellen Lage bereits geschickt wurden sind.
Es geht nicht darum, einen Roman zu verfassen, zu dem man eine Schreibsperre hat, sondern einen Nachweis in der Hand zu haben, das in der Sache eine Kommunikation gelaufen ist. Im Zweifelfalle wiederholt man den ganzen bereits durchgeführten Vorgang. Die Behörde ist ja nicht nur mit einer einzigen Person besetzt. Außerdem ist es ihr gutes Recht wiederholt nachzuforschen, ob Geld zu holen ist. Das ist nun mal einfach so.
Wenn es über den zu zahlenden Unterhalt einen Titel gibt und dieser durch das Familiengericht nicht abgeändert oder aufgehoben wurde, dann hast du ein Problem, denn dieser nicht gezahlte Unterhalt wären dann als Schulden aufgelaufen.
Hast du aber nicht und besitzt schon ein P - Konto, dann kann auch nichts gepfändet werden, wenn du nicht über deinen Schutzbetrag kommst.
Lass Dich anwaltlich beraten. Die Konsequenzen eines Fehlres könnten erheblich sein. Beispielsweise Fristverletzung...
Ggfs. gibt es Rechtsberatungsorganisationen, die eine kostenlose Erstberatung anbieten. Frag doch mal beim Amtsgericht nach.
Verstehe, mir ging es auch eher darum ob die Behörde das momentane Geld pfänden können, sprich das ALG 2. Ein P-Konto habe ich zum Glück bereits.