Zusammenziehen beide Mietvertrag unterschreiben oder nur einer?

2 Antworten

Wenn beide unterschreiben und es kommt im Worst Case zu einer Trennung, kann zwar der eine ausziehen, jedoch haftet er trotzdem auch weiterhin für den Ex-Freund, der ggf. dort wohnen bleibt. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet dann den einen, der auszieht, aus dem Vertrag zu streichen und somit von seiner Haftung zu befreien. (Und jeder Vermieter, der Interesse daran hat, seine Mieteinnahmen zu sichern, wird sich auch nicht einfach so mal eben darauf einlassen!) Das heißt, dass ggf. beide gezwungen sind auszuziehen und nicht wenigstens einer drin wohnen bleiben kann.

Ich würde daher stets bei so etwas empfehlen nur einen von beiden unterschreiben zu lassen und dementsprechend einfach auch schon mal vorab zu klären, für wen ein wieder ausziehen ggf. einfacher wäre.

Achtung Wichtig: Der Vermieter muss aber nichts desto trotz darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass auch der Partner mit einzieht, ansonsten könnte es eine illegale Nutzung werden.
(Weitere Infos sh. auch z.B. https://tp-rechtsanwaelte.de/nachzug-partner-in-den-mietvertrag/)

Und was man auch nicht vergessen darf: der Vermieter muss sich auf all das überhaupt erst mal einlassen! Womöglich will er schon allein deswegen lieber zwei Unterschriften haben, um etwas sicherer zu sein, dass er seine Miete kriegt, dadurch dass es zwei Personen gibt, die er notfalls zur Kasse bitten kann, statt nur einer.

Beide. Sonst hat nur einer das Recht da zu wohnen. Der Vermieter könnte dann den der nicht unterschrieben hat rausschmeißen :) außer er genehmigt es halt so ohne Unterschrift.

bwhoch2  31.08.2020, 10:11

Zunächst einmal muss man bei der Bewerbung um die Wohnung den Vermieter schon informieren, dass zwei Personen einziehen werden. Dann macht man dem Vermieter klar, aus welchem Grund der Mietvertrag nur auf eine der beiden Personen laufen soll und dass diese eine Person ausreichend Bonität besitzt, um jederzeit die Miete bezahlen zu können.

Somit hätte der Vermieter keine Handhabe, die zweite Person aus der Wohnung zu entfernen. Für das Paar ist ein solcher Mietvertrag aber eine saubere Sache, da von vornherein klar ist, wer im Falle einer Trennung in der Wohnung verbleiben kann und dass die wegziehende Person dann nicht länger in der Verantwortung festhängt, denn das könnte äußerst übel ausgehen.

Der schlechteste Rat, den man geben kann ist also, dass der Mietvertrag auf beide laufen soll, bzw. von beiden unterschrieben wird.

OrangeLila  31.08.2020, 11:50
@bwhoch2

Unfug. Das kann ganz schnell im Streit enden. Beide wohnen da - einer trennt sich einfach und ist weg - der andere kann die Miete vielleicht nicht alleine stemmen - muss selber ausziehen.

Ich bin auch Vermieterin, würde nie akzeptieren das nur einer unterschreibt. Wenn zwei Leute in meiner Wohnung wohnen, haben auch beide zu unterschreiben. Von Mieterbunden wird sogar dringlich Abgeraten nur von einer Person den Mietvertrag zu unterschreiben. Beide leben darin - beide sollten haftbar gemacht werden im Fall der Fälle.

sogar wenn ich die Mieterin wäre und mit meinem Partner einziehen würde - würde ich niemals alleine unterschreiben.

bwhoch2  31.08.2020, 12:12
@OrangeLila

Ich habe die Antwort für die Mieterseite geschrieben.

Bin selber Vermieter und aus Vermietersicht sieht die Sache natürlich gleich ganz anders aus. Auch das haftbar machen beider Personen wäre natürlich aus Vermietersicht unabdingbar.

Als Mieter würde ich aber sehr darauf bedacht sein, nicht in eine Falle zu laufen.

Worin besteht die Falle? Dieses Forum hier ist voll von Fragen der Art "Wie komme ich aus dem Mietvertrag raus? Bin ausgezogen, aber kann das Mietverhältnis, in dem ich festsitze, nicht kündigen?" Da lachen sich Vermieter eins, aber für Mieter ist es nur zum Weinen.

Es gibt im Fall der Trennung eines unverheirateten Paares, das gemeinsam einen Mietvertrag unterschrieben hat, drei Situationen:

  1. Beide wollen die Wohnung aufgeben: Gemeinsame Kündigung und alles in Butter
  2. Eine Person will in der Wohnung bleiben, während die andere auszieht. Die Person, die bleiben will, sagt sich zunächst, kein Problem, das Mietverhältnis läuft einfach weiter, für mich gibt es nichts zu tun. Irgendwann aber, vielleicht erst nach ein paar Jahren, will der Mieter die Wohnung wechseln und kann nun nicht rechtswirksam kündigen, weil die andere Person nicht mehr auffindbar ist. Zwischenzeitlich ein paar Mal umgezogen, Arbeitsstelle gewechselt, geheiratet und auch den Namen gewechselt und es ist kein Kontakt mehr herstellbar. Wie soll jetzt das Mietverhältnis sicher beendet werden?
  3. Aus Sicht der Person, die ausziehen will: Diese will aus dem Mietverhältnis ausscheiden, während die andere Person die Kündigung verweigert, weil die Wohnung erhalten werden soll. Zudem verweigert Vermieter/in einen Änderungsvertrag, weil beide haftbar bleiben sollen. Die Person zieht zwar aus und kann nur hoffen, dass die verbleibende Person 1. die Miete immer pünktlich bezahlt und 2. die Wohnung nicht in eine Ruine verwandelt. Schließlich haftet die Person weiterhin voll und unbegrenzt für alles, was irgendwann vielleicht ersetzt werden muss. Dass das in einer finanziellen und persönlichen Katastrophe enden kann, ist wohl auch für Dich als Vermieterin gut nachvollziehbar, oder?

Falls die Vermieterseite, zu der ich auch gehöre, die Wohnung nur vermietet, wenn beide in den Mietvertrag gehen, sollte ein Mieterpaar sich immer gegenseitig zur Kündigung des Mietverhältnisses auch im Namen des anderen bevollmächtigen und zwar von Anfang an und nicht erst, wenn gestritten wird.

Das könnte zwar für die Person, die bleiben will, böse enden, aber nur so lässt sich der oben beschriebene Konflikt von vornherein lösen.

Wenn das Mietverhältnis am Ende immer gut war und die verbleibende Person eine gute Bonität hat, wieso sollte man dann als Vermieter nicht das Mietverhältnis mit der verbleibenden Person fortsetzen wollen. Mit neuem Vertrag und vielleicht etwas höherer Miete aufgrund des etwas höheren Risikos?

Und schließlich: Wenn eine Person eine Wohnung anmietet und dann den Lebenspartner mit dazu holt, kann man als Vermieter auch so gut wie nichts machen. Die zweite Person zieht mit etwas zeitlichem Verzug nach und man hat als Vermieter keine Chance, das zu verhindern. Das sollte man auch bedenken.