Zurückstellung - Kind Schulpflichtig?

7 Antworten

Ihr bekommt doch sicher ein Schreiben zur Einschulung. Dagegen widersprechen und notfalls vor das Verwaltungsgericht ziehen.

Sorry, aber mit "Wir wollen ihn zurückstellen" und "Er geht doch zum Logopäden" erreicht ihr rein gar nichts. Sucht euch Experten, die bestätigen, dass das für ihn genau der richtige Weg ist, aber hört auch zu, wenn jemand eine andere Meinung hat.

Man wird nicht in die E-Schule gesteckt, weil man stottert oder lispelt, da scheint es sehr viel größere Probleme zu geben. Und die wachsen sich oft nicht einfach aus, sondern können sogar schlimmer werden, wenn Kinder aus ihrem Umfeld gerissen werden (gleichaltrige Freunde?) oder sich als Versager fühlen (alle kommen in die Schule, nur er nicht).

Es gibt mittlerweile ein Recht auf Inklusion für Kinder mit diversen Handicaps - aber all das JETZT anzugehen, wird schwer.

Schade, dass ihr euch nicht früher "vernünftig" mit dem Thema auseinandergesetzt habt...

wollen ihn unbedingt Einschulen oder ihn auf eine E-Schule schicken

widersprüchlicher geht es kaum - was soll denn ein derartiges Nötigungsszenario bedeuten?

Unterstützt der Arzt denn die Zurückstellung? Das wird aus der Schilderung nicht ganz klar