Zuordnung Verträglichkeitsgruppen und Lagergruppen zu Feuerwerksklassen

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Du verwechselst hier eindeutig die Lagergruppe nach dem Sprengstoffgesetz mit der Transportklasse nach ADR. Lagergruppen nach dem Sprengstoffgesetz gibt es nämlich nur von 1.1 bis 1.4. Die Verträglichkeitsgruppen von A bis S sind sowohl im ADR (Teil 2.2.1.1.6) als auch im SprengG (Anlage 5 zur 2. SprengV) definiert. Der Wortlauf ist nicht genau identisch, aber annähernd gleich.

Das was auf dem Karton steht von 1.1 bis 1.6 ist immer die Transportgruppe nach dem ADR, nicht die Lagergruppe nach dem SprengG! Generell sind Lagergruppe und Transportgruppe zwar in den meisten Fällen identisch, aber nicht immer, da das ADR ja zwei Gruppen mehr kennt als das SprengG. Ein Explosivstoff, der nach ADR in die Transportgruppe 1.5 eingestuft ist, ist nach dem Sprengstoffgesetz beispielsweise als Gut der Lagergruppe 1.1 zu behandeln.

Generell entscheidet sich die Einteilung der Lagergruppe bei einem Abbrandtest der BAM. Das heißt wenn der Hersteller die Ware anders verpackt und der Test wiederholt wird, kann sich durch eine andere Verpackung auch eine andere Lagergruppe ergeben. Aus diesem Grund kannst Du pyrotechnische Gegenstände nicht anhand Ihrer Kategorie in eine eindeutige Lagergruppe einteilen. Die Tabelle von totalkonfus ist für die meisten Fälle aber tatsächlich zutreffend, mit Ausnahme der Klasse 1.4 S für Gegenstände der Kat. 2. Mir würde zumindest sponten kein Kat.2-Gegenstand einfallen der dieser Transportgruppe zugeordnet wäre. Ich lasse mich hier aber gerne eines besseren belehren.

Der von totalkonfus genannte Link hingegen bezieht sich auf die Systematisierung von Großfeuerwerk und ist völlig falsch. Dieser Artikel der BAM hat mit der Lagergruppe und der Transportklassifizierung überhaupt nichts zu tun! In dem Dokument geht es nur um das Erstellen der Codierung von Großfeuerwerkskörpern. Das ist ein ganz anderes Thema.

Die Definition der Lagergruppe findest Du im Anhang Nr. 2 zur 2. SprengV. Wenn Du Dich für die Transportgruppe und Verträglichkeitsgruppe nach dem ADR interessiert wirst Du im Teil 2.2.1.1.5 und folgende fündig werden.

Da es so viele pyrotechnische Gegenstände gibt und die Anzahl der Prüfeinrichtungen sehr begrenzt ist, kann ein Feuerwerkskörper der in einem Karton aus Pappe (4G) verpackt ist, vorab auch mit einer Transportgruppe nach der Tabelle in Teil 2.2.1.1.7.5 versehen werden um transportiert werden zu können. Diese Tabelle wäre vermutlich interessanter für Dich.

totalkonfus  19.06.2012, 19:18

Ausgezeichnete Antwort!