Vogelschreck mit P1 nun Legal?

1 Antwort

Da muss ich dich ebenfalls mal etwas Korrigieren. Crazy robots besitzen gar keine Lagerzuordnung. Diese haben lediglich CE-P1 bekommen mehr auch nicht. Und wie lange diese den Status P1 behalten ist eh umstritten.Da manche Shops diesen Böller jetzt schon nur noch unter Nachweis (§20er / 7er verkaufen. Des weiteren, selbst wenn Vogelschreck P1 hätte, dürftest Du diese als Pyromunition nicht verschießen, da dies nur im sicheren Bereich erlaubt ist. Sprich auf Deinem Grundstück oder im Garten. Öffentlich darfst Du damit nicht herumballern. Dies gilt auch für andere Pyro/Signalmunition.