Zumutbare Entfernung Jobangebot Arge Hartz 4

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Hallo. Was ist das für ein Gesetz? Überlegt doch mal. Wenn der Vater woanders arbeitet was angeblich zumutbar ist, und soll sich dort ein Zimmer in der Nähe nehmen, muss er Miete zahlen.( Vor allem wenn er nur CA 9€ pro Stunde verdient -2 Mieten?) Ist das geldlich gesehen nicht das gleiche als wenn man täglich fährt? Mit der Bahn, wenn er kein Auto besitzt? Und was ist mit der Moaral? 400 km ist einfach zu weit.

Getrennt von der Familie. Wäre euch das egal?

Für alleinstenehnde kann ich das noch verstehen. Aber nicht für Ehepaare die Kinder haben. Vorallem ziehen dann alle um, und der Vater hat nur ein Jahresvertrag, was ist danach und wer bezahlt die Umzüge?

Ich befinde 50 km sind zumutbar und nicht mehr. Ansosnten müsten sie meiner Meinung nach die Umzüge bezahlen. Und was ist dann mit den Kindern? Neue Schule, neue Freunde, immer was neues, wenn man nach einem Jahr wieder umziehen muss? Wir haben hier echt ein Sch.... Gesetz.

Paula -Paul

Es werden oft Fragen zur Zumutbarkeit von Pendelzeiten / Anfahrtzeiten zur Arbeit gestellt.Es spielen viele Faktoren dabei eine Rolle. (Vollzeit Job, Minijob, Arbeitszeit, Ballungsgebiet oder ländliches bzw. strukturschwaches Gebiet

Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt, sondern in größerem Umfang anfallen.

Als Vergleichswerte anzusetzen sind:

• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden Pendelzeit,

• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3 Stunden Pendelzeit.

Soweit z.B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese zugrunde gelegt werden.

Aus: http://www.arbeitsagentur.de

Gesetzestext- §10-SGB-II-Zumutbarkeit:

§ 10 Zumutbarkeit

(1) Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

  1. sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,

  2. die Ausübung der Arbeit die künftige Ausübung der bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt,

  3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung ihres Kindes oder des Kindes ihrer Partnerin oder ihres Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit die Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,

  4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege einer oder eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,

  5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht.(2) Eine Arbeit ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil

  6. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit entspricht, für die dieerwerbsfähige leistungsberechtigte Person ausgebildet ist oder die früher ausgeübtwurde,

  7. sie im Hinblick auf die Ausbildung der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personals geringerwertig anzusehen ist,

  8. der Beschäftigungsort vom Wohnort der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personweiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,

  9. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen dererwerbsfähigen leistungsberechtigten Person,

Ich hoffe der Tip ist hilfreich und wer weitere Informationen dazu braucht kann den unten angegebenen Link nutzen.

Mit freundlichem Gruß Michael

In dem Fall würde ich dem Familienvater doch empfehlen, sich eine Unterkunft am Arbeitsort zu suchen und nur zum Wochenende zu pendeln. Die Kosten der Unterkunft lassen sich dann auch mit der Steuererklärung beim Finanzamt als Werbungskosten absetzen.

1.Entweder im Umkreis von 50 Kilometern,oder 2.Die Arge bezahlt die Umzugskosten in eine andere Wohnung,in der Umgebung.3.Da es sich um eine Leihfirma handelt könnte der Einsatzort auch innerhalb der 50 Kilometern liegen und dann muss man die Arbeit anehmen.

Ich habe mich mal schlau gemacht bei www.arbeitslosennetz.de/ forum. Da steht unter zumutbar: pro Tag Fahrzeit 2,5 Std. Ich habe bisher immer 1 Std. für 100 km gerechnet. Das hieße, pro Tag eine Strecke von 250 km. Ich glaube, das ist aber nicht realistisch, wenn Du durch die volle Stadt fährst, sondern ich meine diese Zeit nur für das Autobahnfahren.

Da würde ich an Deiner Stelle noch einmal auf die Seite arbeitslosen netz gehen. Da steht noch mehr. Kannst auch bei der ARGE fragen. Ich würde auf jeden Fall auch eine Strecke vorher abfahren, wenn die ARGE ein Angebot macht. Liebe Grüße und Glück Ameliecheyenne