Zulassung,als Physiotherapeutin zu arbeiten in Gefahr?

2 Antworten

Das mit dem Führungszeugnis ist eine übliche Sache da Deine Tätigkeit unter das überwachungsbedürftige Gewerbe fällt.

Die in Punkt 2 genannten Anmerkungen können sehr vielschichtig sein und müssen nicht unbedingt etwas damit zu tun haben, dass Du jemanden eine geballert hast. Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und natürlich das entsprechende Verantwortungsbewusstsein können hier gewichtige Faktoren sein.

Noch bist Du ja nicht verurteilt worden und noch ist ja nichts passiert. Aber eine Falschaussage ist ja nicht unbedingt ein Kavaliersdelikt. Ich würde an Deiner Stelle jetzt erst einmal abwarten was da auf Dich zukommt. Noch hast Du keinen Eintrag und vielleicht bekommst Du auch keinen Eintrag.

Sei halt vor Gericht ehrlich, zeige das es Dir leid tut und dass Du diesen Fehler arg bereust. Dann wird auch ein Gericht nachsichtig sein und Dir vielleicht eine kleine Geldstrafe aufbrummen. Bleib da mal ruhig. Hier schon vorab die Pferde scheu zu machen, das macht wenig Sinn. Ich vermute Du kommst mit einem blauen Auge davon und ich hoffe Du hast dann aus dieser Sache etwas gelernt!

Einen Anwalt würde ich mir aber schon nehmen, der kann Dich und Deine Interessen mit Sicherheit besser argumentieren. Evtl. macht es ja auch Sinn schon jetzt ein FZ zu beantragen um Dich für die Prüfung anmelden zu können.

Ein Anwalt hätte dir vermutlich geraten, gegenüber der Polizei gar keine Aussagen zu machen.

Aber unabhängig davon kommt es nicht darauf an, was die glauben, sondern was die Staatsanwaltschaft bzw. ein Gericht darüber denkt. Doch uneidliche Falschaussage liegt im Verurteilungsrahmen schon zwischen drei Monaten und fünf Jahren...

In einem polizeilichen Führungszeugnis erscheinen nur Verurteilungen, die über 90 Tagessätzen Geldstrafe lagen bzw. Haftstrafen (auch auf Bewährung). Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis enthält zusätzlich Eintragungen (gleich, mit welcher Verurteilung) wegen Straftaten gegen die sexualle Selbstbestimmung.

Nun die Gegenfrage: Bist du evtl zum Tatzeitpunkt (besagte Falschaussage) unter 18 bzw. unter 21 Jahre alt gewesen? Dann ist der oben genannte Verurteilungsrahmen meist ein anderer bzw. sind die Gerichte nicht darauf festgelegt. Und Verurteilungen vor dem Jugendgericht werden noch weniger ins Führungszeugnis aufgenommen.

Du solltest in Erwägung ziehen, dir einen Anwalt zu suchen.

BambiPT10 
Fragesteller
 05.08.2012, 20:07

nee bin 23. kann mir nen anwalt leider nicht leisten,bekomm nur ganz wenig bafög,bin froh wenn ich damit mich und meine kleine durchfüttern, die miete bezahlen und meine schulgebühren zahlen kann. da bleibt gar nichts übrig

Gerberecht  06.08.2012, 02:43
@BambiPT10

Ok, verstehe. Also falls es da zu einem Prozess kommt, empfehle ich dir folgendes. Schreib dir mal auf, was in dem besagte Fall wann wo geschehen ist und heb dir das auf (um dich später besser daran zu erinnern).

Überleg dir, ob du deine Geschichte vor Gericht (immer noch: falls es dazu kommt) erzählen willst oder dir zutraust, Anwalt "zu spielen", also eher die geladenen Zeugen befragst, Widersprüche aufdeckst u.s.w. Du kannst auch Akteneinsicht beantragen, die aber nicht immer gewährt wird (vgl.http://de.wikipedia.org/wiki/Akteneinsicht#Akteneinsicht_f.C3.BCr_Beschuldigte), um dir einen Überblick zu verschaffen.

Letztlich wäre aber selbst dann noch die Frage, ob Falschaussage ein Hinderungsgrund ist. Kannst du nicht bei der Stelle nachfragen, wo du den Antrag auf Zulassung stellen musst?