Zufahrt erneuern. wer trägt die Kosten?
Hallo bei uns wird gerade im zuge des dorferneuerungsplanes die Grundstückzufahrt erneuert. Die straße wird nach einer anschließung an das Kanalsystem neu gedeckt. Zwischen Grundstück und Straße läuft ein kleiner bach. Das Grundstück ist somit nur über eine Brücke erreichbar. Der bachlauf sowie die Brücken sollen auch erneuert werden wo wir bei meiner frage wären. Wer trägt die kosten für die Brücke? Habe etwas im netz gesucht und da aber keine richtige Antwort gefunden. Es ist in thuringen in der gemeinde amt wachsenburg. Da es ja wahrscheinlich von Bundesland zu Bundesland anderst ist wäre ich über eine kleine hilfe dankbar. mfg
3 Antworten
Wenn du für dein Grundstück bereits nachweisbar Erschließungskosten bezahlt hast, ist das Sache der Gemeinde und auf dich kommt nichts mehr zu. (wohne zwar in BaWü aber das ist denke ich mal bundesweit so geregelt)
Alles was zu deinem Grundstück gehört ist dein Bier. Wenn die Brücke teil des normalen Stadtnetzes ist, gehört es auch zu deren Bereich. Ich denke aber das ist kein normaler Fall, da musst du wohl einen Anwalt einschalten.
Ich danke euch schonmal aber die Brücke gehört nicht zu meinen Grundstück. Mein grundstück endet an meinen hoftor. Dann kommt ein meter gehweg und dann die besagte Brücke und dann die ortshauptstrasse. Laut gemeindeblatt kommen der kanalanschluss auf mich zu. Rund 3000€ und die Brücke wird mit 5000€ veranschlagt. Aber was geht mich die Brücke an die vor meinen haus ist und meinen Grundstück liegt???