Ein Baum von meinem Grundstück ist auf das Nachbargrundstück gefallen wer trägt die Kosten der Entsorgung?

17 Antworten

Die Gebäudeversicherung des Nachbarn, wenn er eine gescheite hat in der die Beseitigung umgestürzter Bäume versichert ist (wenn diese das Gebäude nicht getroffen haben).

Du bzw. deine Privathaftpflicht, wenn dich ein Verschulden trifft (wenn du hättest wissen müssen, dass der Baum den nächsten Sturm nicht übersteht und der Baum nicht umgestürzt wäre, wenn er in einwandfreiem Zustand gewesen wäre).

Wenn der Nachbar keine gescheite Gebäudeversicherung hat und du nicht haftest, dann muss der Nachbar aus eigener Tasche zahlen.

Du. Aber teilweise je nach Größe des Baumes wird der auch gratis entsorgt gegen Mitnahme des Holzes :)

Du!

weswegen wir unsere (jetzt gefällte) Blautanne, Die riesige Pappel (die allerdings kaum jemanden trifft außer uns wenn wir im Grundstück unterwegs sind) in der Versicherung AUFGEFÜHRT haben

Wenn du den Platz hast, lager es Zwischen, noch ist Heizsaison. Ebay Kleinanzeigen,

Die Baumstammstücken, Erstaunlicherweise Top in Form, der Tanne hat man uns regelrecht abgebettelt.

... wo steht das und seit wann ist das so?

@schleudermaxe

Steht doch im Text! Abgesichert gegen unsere und Kosten, die unser Nachbar hat weil unsere Tanne auf ihn gefallen wäre. Bei uns, seit wir das Grundstück haben 1990 was dich eigentlich nichts angeht. Zumal du einer der einzigen bist, der schreibt, der Nachbar muss die Kosten tragen, was eine absolute Farce wäre, völlig unlogisch und dazu nur Menschen denken, die sich nicht für das verantwortlich fühlen, was sie verbocken.

Ich hätte deinen Beitrag übrigens nie kommentiert, was bei dir im Vertrag steht ist halt eine miserable Absicherung, Aber kein Grund zu bezweifeln, das es so ist. Bei dir, wie bei uns und allen anderen. Ob ja oder nein.

@MarSusMar

.. ach so, Du haftest, weil Du den Baum rübergeworfen hast. Das konnte ich noch nicht aus der Frage ersehen.

Ich habe die herrschende Meinung in meinen Antworten zu berücksichtigen und nicht die Meinungen einiger Unwissenden.

Und was der BGH so ausurteilt, gilt auch bei uns.

Zudem, wenn ein Schaden angerichtet wuerde, geht ja auch immer die eigene Versicherung vor, z.B. die Teilkasko bei einem Autoschaden. Keine TK, kein Ersatz, ist bei jedem Dachziegel doch auch so.

War das zu erkennen, dass der Baum morsch war, zahlst du die Schäden selbst.

Bei einem sichtlich gefährdeten Baum, kann man nicht einfach auf den nächsten Sturm warten.

War der Baum äußerlich unversehrt, tritt deine Haftpflichtversicherung aus deiner Verkehrssicherungspflicht ein. Das prüft der Versicherer dann natürlich.

Kaputt ist zum Glück nichts gegangen.

Warum sollte in diesem Fall die Haftpflichtversicherung eintreten?

@wattdennnu

Wenn der Baum jetzt auf dem Grundstück des Nachbarn liegt, will dieser ihn bestimmt nicht zu Brennholz verarbeiten. Der Schaden ist hier die "Entsorgung"

@DerHans

Es liegt bei dem Nachbarn weder ein Personen- noch ein Sachschaden vor (den Vermögensschaden klammern wir mal aus).

@wattdennnu

Denkst du, jetzt kommt irgendjemand und räumt das kostenlos weg?

@DerHans

Ja. Der Eigentümer des Baumes und sonst niemand!

@wattdennnu

Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat – wenn also der Baum auf das Nachbargrundstück gefallen ist und dort beispielsweise einen Teil des Daches heruntergerissen hat. Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

... so z.B. Cosmosdirekt!

@wattdennnu
den Vermögensschaden klammern wir mal aus

Und warum das? Um genau den gehts doch...

@schleudermaxe
Ein Baum der auf meinem Grundstück stand und offenbar morsch war
Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann.

aus dem Grund wird er vollumfänglich verantwortlich sein; er ist seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen

@peterobm

.... offenbar, aber nicht erkennbar, und bis soeben nicht belegt. Ergo: Keine Haftung!

@schleudermaxe

...es ist aber beim Nachbar KEIN Schaden entstanden!

@NamenSindSchwer

Wo erkennst du bei dem zitierten Nachbarn einen Vermögenschaden?

@peterobm

... und wenn das nicht zu sehen war, so wie ich hier vermute, ist es so wie mit dem Dachziegel, basta!

@wattdennnu

Na wenn er sich um die Beseitigung des Baumes kümmern muss, wird ihn das ja vermutlich Geld kosten, oder nicht?

@NamenSindSchwer

Kollege (?), wer bitte sagt denn, dass der Nachbar sich um die Beseitigung zu kümmern hat? Der Eigentümer des Baumes soll seinen Hintern bewegen.

@wattdennnu
 Der Eigentümer des Baumes soll seinen Hintern bewegen.

Aber mit welcher Begründung sollte er das tun (müssen)? Und mit welcher Begründung darf der nun so ohne Weiteres auf dem Grundstück des Nachbarn rumwerkeln?

@NamenSindSchwer

....jetzt wird es mir zu albern. Gespräch beendet!

Wenn ein Fremdschaden entstanden ist, dann übernimmt das Deine Haus- und Grundeigentümerversicherung. Die Entsorgung zahlst Du aber selbst.
Aber schau zur Sicherheit noch einmal in die Versicherungsbingungen. Oft sind auch diese Schäden mit einem Selbstbehalt versichert, gerade wenn man eine spezielle Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht Vers. hat.

Die Entsorgung zahlst Du aber selbst.

Falsch! auch diese Kosten übernimmt die Haftpflichtversicherung.

@Apolon

Quatsch!

Die Haftpflichtversicherung springt hingegen ein, wenn der Hausbesitzer bei anderen einen Sturmschaden verursacht hat – wenn also der Baum auf das Nachbargrundstück gefallen ist und dort beispielsweise einen Teil des Daches heruntergerissen hat. Doch bevor sie zahlt, prüft die Versicherung erst, ob der Baumbesitzer auch wirklich haftbar gemacht werden kann. Stürme gelten als „höhere Gewalt“, das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

So jedefalls Cosmosdirekt.

@schleudermaxe

Merkst du denn nicht, dass du bei deinem Hinweis, sogar meine Antwort bestätigst!

das bedeutet, dass der Baumbesitzer nicht zahlen muss, sofern er seiner gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist.

Nur ist er bei dieser Frage seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen.

Ansonsten einfach mal die Antwort eines Anwalts lesen:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Sturmschaden,-Baum,-Nachbargarten--f92288.html

Bitte beachte, es handelte sich um einen morschen Baum!

@Apolon

Wie immer: Kommt darauf an. Kann sein oder nicht.