Zivilrecht würde die Polizei im ersten Moment doch nichts angehen, oder?
Musste vor drei Tagen mit jemandem reden weil ich einen Nervenzusammenbruch hatte , hab mich mit meinem Ex Freund getroffen, weil der mich eigentlich immer gut hochziehen konnte. Er wollte mich mit zu ihm nehmen,damit ich bei ihm schlafe, dass wollte ich aber nicht dann ist er ausgerastet hat mich geschubst und in mich eingetreten als ich am Boden lag und mir damit gedroht das er mir noch welche verpasst wenn ich weiter nach Hause laufe. Und wollte mir das Handy aus der Hand schlagen als ich ihm gesagt habe wenn er mich nicht in Ruhe lässt rufe ich die Polizei.Er schrie mich dann auch immer wieder an "Ich bin dein Satan und mich wirst du ab jetzt nie wieder los!" Er hat mich die ganze Zeit verfolgt (1-2km) und ich habe so laut es ging, nach Hilfe geschrien und versucht Autos anzuhalten bis ich es irgendwann geschafft habe und der dann die Polizei gerufen hat .. jetzt laufen zwei Anzeigen gegen ihn, einmal von mir und einmal von der Polizei. Ich weiß, dass es bei mir wahrscheinlich nur Körperverletzung ist, aber weiß jemand warum er von der Polizei angezeigt wurde ?
Danke im Vorraus
5 Antworten
warum er von der Polizei angezeigt wurde ?
Vermutlich auch wegen Körperverletzung. Bei Verdacht auf ein Verbrechen muß die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln - egal ob Du Anzeige erstattest oder nicht.
Wie kommst du darauf, das "zwei Anzeigen laufen"? Anzeigen "laufen" eigentlich gar nicht, es laufen Ermittlungsverfahren. Eines wohl offenkundig wegen Körperverletzung. Was jetzt noch sein soll, ist aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich.
Mit Zivilrecht hat das ganze nichts zu tun - Körperverletzung tangiert das Strafrecht.
Dass dein Exfreund dich ganz gut hochziehen kann, würde ich jetzt so nicht sagen. Der hat arge Schwierigkeiten, sich zu trennen und hängt noch sehr an dir. Dich wiederzusehen ist nicht gut für ihn.
Das ist mir inzwischen auch klar........
Körperverletzung ist ein sogenanntes Offizialdelikt.
Das bedeutet, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, eine solche Straftat zu Anzeige zu bringen.
http://www.koerperverletzung.com/offizialdelikt/
Das Zivilrecht wäre nur dann tangiert, wenn Du aufgrund dessen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangst und dies auch auf dem Klageweg geltend machst.
Hallo,
prinzipiell: Ja genau, Zivilrecht interessiert uns nicht. Der Auftrag der Polizei ist eine mögliche strafrechtliche Verfolgung sicherzustellen.
So wie du das aber beschreibst, erkenne ich hier noch überhaupt kein tangiertes Zivilrecht.
Kurz zur Definition (vereinfacht):
Beim Zivilrecht kriegst du als Geschädigter Schmerzensgeld oder Schadensersatz.
Beim Strafrecht wird der Täter mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (bei einer Geldstrafe kriegst du davon aber nichts, ist ja kein Zivilprozess).
Bei dir liegt mindestens mal eine Körperverletzung vor, ggf. eine gefährliche, da er auf dich eingetreten hat, eine Nötigung und evtl noch einiges mehr, ohne deine Schilderung detailliert aufzudröseln.
Das sind sogenannte Offizialsdelikt. Diese müssen, genau wie Mischantragsdelikte, von uns verfolgt werden, sobald wir darüber Kenntnis erlangt haben.
Im Gegenzug dazu stehen sogenannte "absolute Antragsdelikte" wie z.B. Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Dieser werden nur nach Strafantrag des Geschädigten verfolgt.
körperverletzung ist kein zivilrecht
Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.
Zivilrecht wäre eine Klage auf Ersatz für Schäden, die Du durch die Körperverletzung erlitten hast: Blaue Flecke, Prellungen, Arbeitsausfall mit Verdienstausfall, kaputte Klamotten, zerbrochenes Handy usw.
Es kommen auf den Typen also mindestens zwei Prozesse zu, einer vor einem Strafgericht und einer vor einem Zivilgericht.
Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung
und damit hat es nichts mit Zivilrecht zu tun. Da hast du bestimmt was falsch gehört. Evtl. Schadensersatzforderungen deinerseits sind etwas anderes.
Vor dem Zivilgericht weil ich ihn auch angezeigt habe? Oder tritt das nur ein wenn ich ihn auf Schadensersatz verklagen würde?
Deine Anzeige ist für zivilrechtliche Ansprüche erst mal unbedeutend, deine Schadensersatzansprüche musst du selbstständig zivilrechtlich geltend machen. Einzige Ausnahme wäre ein Adhäsionsverfahren.
Das hat mir die Polzei aber gesagt