Zivilrecht würde die Polizei im ersten Moment doch nichts angehen, oder?

5 Antworten

warum er von der Polizei angezeigt wurde ?

Vermutlich auch wegen Körperverletzung. Bei Verdacht auf ein Verbrechen muß die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln - egal ob Du Anzeige erstattest oder nicht.

Wie kommst du darauf, das "zwei Anzeigen laufen"? Anzeigen "laufen" eigentlich gar nicht, es laufen Ermittlungsverfahren. Eines wohl offenkundig wegen Körperverletzung. Was jetzt noch sein soll, ist aus dem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Mit Zivilrecht hat das ganze nichts zu tun - Körperverletzung tangiert das Strafrecht.

Dass dein Exfreund dich ganz gut hochziehen kann, würde ich jetzt so nicht sagen. Der hat arge Schwierigkeiten, sich zu trennen und hängt noch sehr an dir. Dich wiederzusehen ist nicht gut für ihn.

Clipper1812 
Fragesteller
 28.09.2016, 10:10

Das ist mir inzwischen auch klar........

Körperverletzung ist ein sogenanntes Offizialdelikt.

Das bedeutet, dass die Polizei gesetzlich verpflichtet ist, eine solche Straftat zu Anzeige zu bringen.

http://www.koerperverletzung.com/offizialdelikt/

Das Zivilrecht wäre nur dann tangiert, wenn Du aufgrund dessen Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verlangst und dies auch auf dem Klageweg geltend machst.

Hallo,

prinzipiell: Ja genau, Zivilrecht interessiert uns nicht. Der Auftrag der Polizei ist eine mögliche strafrechtliche Verfolgung sicherzustellen.

So wie du das aber beschreibst, erkenne ich hier noch überhaupt kein tangiertes Zivilrecht.

Kurz zur Definition (vereinfacht):

Beim Zivilrecht kriegst du als Geschädigter Schmerzensgeld oder Schadensersatz.

Beim Strafrecht wird der Täter mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft (bei einer Geldstrafe kriegst du davon aber nichts, ist ja kein Zivilprozess).

Bei dir liegt mindestens mal eine Körperverletzung vor, ggf. eine gefährliche, da er auf dich eingetreten hat, eine Nötigung und evtl noch einiges mehr, ohne deine Schilderung detailliert aufzudröseln.

Das sind sogenannte Offizialsdelikt. Diese müssen, genau wie Mischantragsdelikte, von uns verfolgt werden, sobald wir darüber Kenntnis erlangt haben.

Im Gegenzug dazu stehen sogenannte "absolute Antragsdelikte" wie z.B. Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Dieser werden nur nach Strafantrag des Geschädigten verfolgt.

körperverletzung ist kein zivilrecht

Clipper1812 
Fragesteller
 28.09.2016, 09:42

Das hat mir die Polzei aber gesagt

teutonix1  28.09.2016, 09:44
@Clipper1812

Das kann ich mir nur sehr schwer vorstellen.

GanMar  28.09.2016, 09:47
@Clipper1812

Zivilrecht wäre eine Klage auf Ersatz für Schäden, die Du durch die Körperverletzung erlitten hast: Blaue Flecke, Prellungen, Arbeitsausfall mit Verdienstausfall, kaputte Klamotten, zerbrochenes Handy usw.

Es kommen auf den Typen also mindestens zwei Prozesse zu, einer vor einem Strafgericht und einer vor einem Zivilgericht.

brummitga  28.09.2016, 09:48
@teutonix1

Strafgesetzbuch (StGB) § 223 Körperverletzung

und damit hat es nichts mit Zivilrecht zu tun. Da hast du bestimmt was falsch gehört. Evtl. Schadensersatzforderungen deinerseits sind etwas anderes.

Clipper1812 
Fragesteller
 28.09.2016, 10:07
@GanMar

Vor dem Zivilgericht weil ich ihn auch angezeigt habe? Oder tritt das nur ein wenn ich ihn auf Schadensersatz verklagen würde? 

Maro95  28.09.2016, 13:55
@Clipper1812

Deine Anzeige ist für zivilrechtliche Ansprüche erst mal unbedeutend, deine Schadensersatzansprüche musst du selbstständig zivilrechtlich geltend machen. Einzige Ausnahme wäre ein Adhäsionsverfahren.