Zhält das als illegal streamen?

3 Antworten

In den wirklich seltensten Fällen wird illegales Streaming strafrechtlich verfolgt, du brauchst dir also keine Sorgen machen.

HSU3UZU1 
Fragesteller
 05.06.2021, 17:57

Gut ich hatte schon Angst Ich Habe Das schon so 3 mal gemacht Und sofort den Browser geschlossen

VinceJosh  05.06.2021, 18:00
@HSU3UZU1

Ich streame seit 3 Jahren illegal (keine Verherrlichung) und mir ist noch nie was passiert

keisotsu  05.06.2021, 18:05
@HSU3UZU1

Solange du nichts downloadest oder hochlädst, wird dir in der Regel nichts passieren. So gut wie jeder streamt illegal

HSU3UZU1 
Fragesteller
 05.06.2021, 18:21
@keisotsu

Aber bei ein stream lädt man doch indirekt runter und über handy ist die wahrscheinlichkeit höher erwischt zu werden

Lass dir nichts erzählen von Leuten, die dir Angst machen wollen.

Du hast gar nichts gestreamt, du hast höchstens Streaming-Angebote im Internet wahrgenommen.

Es gibt keine Mahnung für das Ansehen von Streaming-Angeboten im Internet.

Es gibt höchstens eine § 97a Abmahnung. Aber so gut wie nie für das Ansehen von Streaming-Angeboten im Internet.

Es gibt in der Regel nur Abmahnungen, wenn man selbst etwas in Internet hochlädt.

Manche Leute laden Dateien mit Filmen und mit Musik per File-Sharing herunter und vergessen dabei manchmal, dass sie vergessen haben, das gleichzeitige Hoch-Laden der Dateien abzustellen.

Dieses Hoch-Laden der Dateien wird verfolgt, vor allem durch Abmahnungen. Das ist auch leichter nachweisbar.

Dass du etwas angesehen hast, ist sehr schwer nachweisbar. Dazu müsste man deinen PC untersuchen oder den PC des Streaming-Anbieters zusammen mit den Daten deines Internet-Anbieters.

Sowas machen höchstens Geheimdienste, wenn es um Landesverrat geht. Aber nicht Rechtsanwälte, wenn es um Abmahnungen wegen Filmen geht.

Gruß aus Berlin, Gerd

HSU3UZU1 
Fragesteller
 06.06.2021, 09:02

Danke aber Ich Hab mal gelesen das Nur die seiten die IP sehen können?

GerdausBerlin  07.06.2021, 11:15
@HSU3UZU1

Die "Seiten" können gar nichts sehen, aber die Betreiber einer Website sehen die IP-Adresse. Und diese müssen sie manchmal der Polizei nennen, wenn ein Strafverfahren läuft und ein Gericht angeordnet hat, dass der Website-Betreiber die IP-Adresse nennen muss.

Aber die Polizei kümmert sich nicht um die Nutzer von Streaming-Anbietern, höchstens um die Anbierter selbst ;-). Denn hier liegt in der Regel kein Verbrechen vor, sondern höchstens, wenn es um Hochverrat, Planung eines Terrorangriffs oder StGB § 184b geht.

In der Regel liegt lediglich ein zivilrechtlich relevanter Verstoß gegen das UrhG vor. Aber die Nutzer von Streaming-Diensten werden ja nicht verfolgt, sondern höchstens die Anbieter für die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke. Du machst ja allerhöchstens eine unzulässige Privatkopie im Sinne von UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch Absatz 1 Satz 1, wenn es offensichtlich ist, dass das Werk, das da gestreamt wird, nicht legal ins Internet gestellt worden ist.

Aber selbst dann gilt die "rein technisch bedingte vorrübergehende "Kopie" des Werkes im Cache-Speicher deines Computers oder deines Telefons meines Wissens nicht als Verstoß gegen Absatz 1 Satz 1 ebenda!

Und falls doch, würde der Staat sagen: "Das reine Ankucken zu verfolgen liegt nur im öffentlichen Interessen, wenn ein Verstoß gegen StGB § 184b vorliegt!" Und wenn nicht, verfolgt der Staat dieses reine Ankucken mit reiner Cache-Speicherung auch nicht.

Wenn also ein Rechte-Inhaber einen UrhG § 109 Strafantrag wegen UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke stellt, weil du einen gestreamten Film gespeichert hast (das reine Ankucken ist ja noch keine Kopie!) würde der Staat den Antragstelle auf den Privatklageweg verweisen.

Aber der Rechte-Inhaber hat überhaupt kein Interesse daran, dich zu verklagen, weil du ja gar keinen Schaden angerichtet hast, auch nicht im Sinn von UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Das ist in der Regel nur der Fall, wenn du selbst sein Werk streamst oder zum File-Sharing anbietest, also im Internet zur Verfügung stellst. Nicht aber, wenn du den Stream nur herunterlädst und ansiehst!

HSU3UZU1 
Fragesteller
 07.06.2021, 16:53
@GerdausBerlin

Danke für die Antwort 99% auf gute frage haben nämlich keine Ahnung!

HSU3UZU1 
Fragesteller
 06.06.2021, 09:05

Und Wen man es auf dem handy gestreamt hat?

Es kommt halt drauf an wo man streamt. Soweit ich weiß haben nur Nutzer von Kinox.to abmahnungen bekommen, und selbst davon nur sehr wenige. Falls du allerdings Dinge runterlädst ist es eine höhere Wahrscheinlichkeit eine Abmahnung zu bekommen

HSU3UZU1 
Fragesteller
 05.06.2021, 18:20

Anicloud über vor und bst0 über vivo Es tut mir leid );