Zerkratzter Parkettboden bei neuer Mietwohnung - Was tun?


28.07.2020, 17:32

PS: Die starken Spuren sind bei der Übergabe von mir angesprochen worden und (wenn auch etwas widerwilliger als die restlichen Beanstandungen) auch im Protokoll aufgenommen sowie per Bildmaterial festgehalten.Protokollaussage war sinngemäß: "Eine Ausbesserung wird geprüft".Beim nachfolgenden E-Mail-Verkehr war davon seitens des Vermieters nichts mehr zu lesen, weshalb ich glaube, dass ich da stärker drauf pochen muss - und deshalb auch hier die Frage, wie meine Handlungsoptionen aussehen.

11 Antworten

wenn jetzt schon Übergabe war, hast Du die Kratzer im Parkett hingenommen oder aufnehmen lassen? Normalerweise hätte die Beseitigung der Spuren bzw. die Aufbesserung des Bodens und das Vorhaben hierzu im Protokoll mit aufgenommen werden müssen. Das Problem hätte man in der Übergabe klären müssen, dazu sind Übergaben ja da. So kann man DIR jetzt z.B. die Kratzer auch unterjubeln.

Ja, Du kannst die Beseitigung fordern. Natürlich auf Kosten des Vermieters oder vorherigen Mieters, das ist nicht Dein Problem.

Du kannst die Kratzer auch so hinnehmen, protokollieren und damit wohnen.

Wenn der Boden bis zum Einzug nicht fertig ist, kannst entweder später einziehen oder wegen nicht vollständiger Nutzbarkeit der Mietfläche eine Mietminderung beantragen.

Aber wie gesagt, das hätte man jetzt alles bei Übergabe regeln müssen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Und nun?

Dir ist es bei der Übergabe und Protokollierung aufgefallen und hast NICHTS gesagt?

Sowas gehört in das Übergabe protokoll rein, aber noch ist nicht zu spät. Mache Fotos davon und bestehe drauf, dass das nachgetragen wird und auch der Vermieter unterschreiben muss. Sonst bist du der Mops nachher.

Alles andere?

Kommt wohl drauf an, wie schnell du eine neue Mietwohnung finden würdest. Mir wäre so ein Parkett gerade recht, wenn da noch mehr drauf kommt, ist es ja egal. Mir wäre aber nicht recht, wenn das im Protokoll nicht drinnen steht.

Parkett lebt nunmal und mir kommt es vor, als ob du da etwas sehr pingelig bist, wenn du schon am liebsten da nicht einziehen möchtest wegen einem Parkett. Wie gesagt: ins Protokoll: JA. Aber alles andere ist schon pingelig....

pool56  28.07.2020, 20:06

👍👍👍

Der Nachtrag kam wirklich erst ...nachträglich.

Ich weiss echt nicht, was dich bitte nun daran stört.

Sei wirklich froh, denn wenn bei dir was passiert, dann brauchst du es nicht zahlen. . Es steht im Protokoll drinnen, es ist mit Fotos aufgenommen. Was willst du mehr?

Der Vermieter denkt sich nämlich jetzt auch, dass er einen Haufen Kosten hat nur deshalb, weil du das willst unbedingt. Dabei wirst du vielleicht wieder was draufmachen (und sage nicht, dir passiert nix). Fakt ist nämlich auch, dass man ein Parkett nicht beliebig oft ausbessern kann.

Wenn ich solche Berichte hier lese und die Leute gleich schreien, ich will ausziehen ich will Mietminderung, dann wundere ich mich nicht mehr, warum private Vermieter lieber ihr Objekt verkaufen.

pool56  28.07.2020, 20:06

👍👍

Da die Wohnung ja im Moment leer ist, rede mit dem Vermieter, daß er den Parkettboden vor Deinem Einzug neu versiegeln läßt. Sollte das bis 1.8. nicht klappen, könntet Ihr den Mietvertrag dahingehend erweitern, daß der Einzug mit Abschluß der Renovierung erst erfolgt und ab dann erst die Miete zu zahlen ist, notfalls kannst Du auch vom Mietvertrag zurücktreten wegen Mietmängel, die bei der Besichtigung nicht zu erkennen waren.

Elizabeth2  28.07.2020, 18:25

Ich glaube , ich wäre als Vermieter froh, den los zu sein und würde auf das Angebot des Mieters nun eingehen, gar nicht dort einzuziehen.

Ein Parkett kann man nicht beliebig oft neu versiegeln. Denn neu versiegeln heisst in der Regel auch erst mal abschleifen. Und irgendwann ist das Holz runter. So hat man es bei unserem Parkett erklärt.....Ein neues Parkett jedoch ist so teuer, dass wir mit den jetzigen Kratzern leben und zwar gut leben. Die Perspektive ist halt immer eine andere, ob es Eigentum ist oder nicht.....

Mach Fotos und informiere den Vermieter VOR Einzug über den zustand des Bodens. Und zwar per Einwurfeinschreiben als Ergänzung des Übergabeprotokolls.

Sonst kann es DIR bei Auszug passieren, dass man DICH dafür verantwortlich macht.

Mietminderung deswegen ist nicht drin.