Volle Erwerbsminderungsrente und Kleingewerbe anmelden

3 Antworten

Das wird problematisch werden, da die RV immer darauf bedacht ist, nicht zu zahlen. Frag den VDK.

Das ist Unsinn. Es gibt Millionen Rentner, die ihr Geld auch wirklich beommen.

@DerHans

Das bestreite ich ja auch gar nicht! Meine Antwort bezieht sich auf die Frage des Users, denn es ist von einer befristeten Erwerbsminderungsrente bei einer selbstständigen Tätigkeit die Rede. Die RV zahlt wohl nicht problemlos weiter, wenn der Antragsteller durchaus in der Lage ist zu arbeiten, oder?! Zumindest habe ich das zu bedenken gegeben und nichts anderes.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/30430/publicationFile/16891/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Die genannten grenzen gelten nicht nur bei Minijobs, sondern auch beim Kleingewerbe.

das mit dem Online-Shop lass besser...als gewerblicher Händler hast du Gewährleistugnspflicht. Kannst du das finanzieren?

Warum soll er Gewährleistungspflicht finanzieren, da gibt es eine Versicherung.

Die Erwerbsminderungsrente stellt darauf ab, ob der Empfänger noch in der Lage ist, zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten zu können (halbe EM-Rente) oder weniger als 3 Stunden (volle Rente)

Ob das in einem Angestelltenverhältnis ist, oder als Sebständiger ist egal. Nur ist die Beweisführung füre einen Sebständigen nicht einfach. Wenn du z.B. einen Online-Dienst anbietest, ist es ja relativ einfach festzustellen, wie viele Stunden du am Tag mit deinem Geschäft zubringst.

Dagegen ist es unerhebelich, wieviel Geld du dabei verdienst.

Auch bei Erwerbsminderungsrenten gibt es Hinzuverdienstgrenzen und zur vollen Rente darf man bis zu 450 Euro monatlich hinzu verdienen.

Wie soll das bei einem Online Dienst nachprüfbar sein. Glaubst du da hockt einer Tag und Nacht am PC?