Zahlung einer Rechnung für andere Firma möglich?

6 Antworten

Nein, in der Art wäre das nicht möglich. Lt. Deiner expertise müsste Firma B eine Rechnung mit der Kontoverbindung der Fa. A schreiben, Fa. B könnte das nicht verbuchen und müsste ohnehin eine eigene Rechnungsnummer anlgen, für eine Rechnung die bei Fa. B niemals beglichen werden wird.

Was aber möglich wäre;
Fa. B bestellt bei Fa. A. Fa. A schreibt die Rechnung an Fa. B, Fa. B gibt die Ware und die Rechnung an Fa. C weiter und Fa. C gleicht die Rechnung gegenüber Fa. A aus.

Bei Fa. A und C würde in dem Fall die Buchung ganz normal laufen, so als wäre die Rechnung tatsächlich auf C ausgestellt. Fa. B müsste in dem Fall sowohl Wareneingang wie Ausgang buchen und die Rechnung als durchlaufenden Posten.

Andere Möglichkeit, Fa B würde gegenüber A das Geschäft vollständig abschließen und zwischen Lieferung und Bezahlung an Fa. C weiterverkaufen.

Oleko102 
Fragesteller
 31.03.2022, 10:35

Vielen Dank! Und rechtlich wäre die Ware dann Eigentum von Firma C da diese die Rechnung beglichen hat?

verreisterNutzer  01.04.2022, 19:38
@Oleko102

Ein Kaufvertrag, Rechnung, Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief wie er umgangssparchlich noch immer heißt) Besitzrecht usw usw usw, sind alles nur Indizien über Eigentumsrechte. Letzendlich zählt nur, wer etwas mit eigenem Geld (auch finanzierungen sind eigenes Geld, da man diese ja zurückzahlen muss) bezahlt hat, kann die Eigentumsrechte belegen und wird im Zweifelsfall auch von Gerichten als Eigentümer bestätigt.

Am Beispiel vom Kassenbuch:

Ein Arbeitnehmer kauft einen Fahrschein für betriebliche Reisetätigkeit (Geschäftsmeeting zum Beispiel).

Der Arbeitnehmer zahlt den Fahrschein privat und lässt sich den Betrag gegen Belegvorlage später über die Firma erstatten - bar.

Der Originalbeleg geht ins Kassenbuch des Unternehmens, der Aufwand wird über das Unternehmen gebucht. Der Arbeitnehmer erhält den Betrag ausbezahlt.

Für Fahrscheine gelten besondere Regelungen. § 34 UStDV

Für Kleinbetragsrechnungen § 33 UStDV

Erfolgt die Erstattung per Überweisung, stellt man entsprechend eine Spesenabrechnung/ Ausgabenabrechnung aus, wo die Überweisung per Bank an den Arbeitnehmer vermerkt ist.

Bei Reisekosten zur Tätigkeitsstätte ist es ähnlich, nur dass es sich hier um einen zusätzlichen Vorteil handelt, da es sich nicht um betriebliche Ausgaben handelt, sondern der Arbeitnehmer den ja auch privat verwendet, zum Beispiel ersichtlich insbesondere bei Zeitkarten. Da werden die Reisekosten entsprechend in der Lohnabrechnung vermerkt, also die "Erstattung". Meist erfolgt die Zahlung aber direkt vom Arbeitgeber an das leistende Unternehmen. Vorsteuerabzug entfällt, da keine reinen Betriebsausgaben.

123frag  09.04.2022, 07:56

Ich kannte mal ne Dame, die sich drüber aufregte... aber die kannte eben die Ausnahmen für Fahrscheine nicht, wo die Mindestangaben etwas anders sind als bei normalen Rechnungen - da gibt es Vereinfachungen für leistende Unternehmer aufgrund der Masse.

Das geht nicht. Jeder zahlt nur auf existierende Rechnungen. Keine Luftbuchungen!

Natürlich kann A die Rechnung auf C umschreiben, aber denn ist B komplett raus aus der Nr. und hat in der Konstellation nichts mehr verloren. Oder sie bilden eine Kette: ABC. Anders geht es nicht.

Grundsatz der Buchhaltung: Keine Rechnung/Belege = kein Geld. Und man bezahlt nur eigene Rechnungen.

Nein, das geht so nicht. Sowas kann man vielleicht privat machen, aber nicht im Geschäftsleben. Firma B kann schon mal gar keine Rechnung stellen, denn sie hat ja keine Leistung erbracht. Spätestens bei der Steuererklärung wird das Ganze unangenehm auffallen.

Nein, wenn dann müsste A C eine Rechnung schreiben oder C müsste bei B kaufen, um von dort eine Rechnung zu erhalten.