Zahlt Versicherung nach Kostenvoranschlag oder nach Rechnung?
Folgender Fall: nach einem Versicherungsschaden sagt die Versicherung aufgrund eines Kostenvoranschlages die Zahlung zu. Firma geht aber pleite, eine andere Firma führt Auftrag günstiger aus, die Montagekosten/Arbeitslohn sind niedriger.
Versicherungs will Abschlußrechnung. Zahlt die Versicherung nun lt. dem höheren und genehmigten Kostenvoranschlag oder lt. der günstigeren Schlußrechnung nach Behebung des Schadens?
9 Antworten
Meine sagt auch mit der Leistungszusage, ob nach Kostenvoranschlag oder Rechnung abgerechnet wird und wenn wie hier, eine Rechnung abverlangt wird, wird doch die Rechnung bezahlt und ggf. mehr oder eben auch weniger.
Alles doch ganz einfach, oder?
Zahlt die Versicherung nun lt. dem höheren und genehmigten Kostenvoranschlag
Wahlweise, je nachdem was der zu entschädigende vorher wünscht
nach einem Versicherungsschaden sagt die Versicherung aufgrund eines Kostenvoranschlages die Zahlung zu
Das sagt noch nichts über die Art der Abrechnung aus
eine andere Firma führt Auftrag günstiger aus
Bei Abrechnung über Rechnung wird nur die tatsächlich angefallenen Summe reguliert
Zahlt die Versicherung nun lt. dem höheren und genehmigten Kostenvoranschlag
Nur wenn dies vorher vereinbart wurde
Ich will kein Plus und ich will auch nicht mehr "rausholen". Ich will einfach nur wissen, ob die Versicherung den Arbeitslohn aus dem Kostenvoranschlag oder aus der Rechnung zahlt.
Man versucht mir nämlich grade weiszumachen, dass die Versicherung den Kostenvoranschlag (Material und Arbeitslohn) aufgrund der Zusage bezahlen muss.
Ich sage aber, sie zahlt nur Material und Arbeitslohn aus der Rechnung. Helfen würde mir eine fachkundige Aussage.
Eine Rechnung wird es geben, da aber das "Material" erst gefertigt wird dauert es noch ein paar Wochen.
Um Dir einen Tip zu geben wäre es noch wichtig zu wissen über welche Versicherung wir hier sprechen????
Hausrat / Gebäudeversicherung / Glasversicherung / Kaskoversicherung / Geschäftsinhaltversicherung / Kranken- oder Krankenzusatzversicherung??????
Haftpflicht?
Auch wenn ein höherer KVA freigegeben wurde, sind vom Versicherer nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten. Diese sind durch Vorlage der Rechnung nachzuweisen.
Sowohl als auch. Liegt eine Rechnung vor, gilt diese als Basis, auch wenn sie niedriger als im KVA höher beziffert war. Um welche Vers. geht es denn und welchen Schaden?