Zahlt Firma Mwst bei Produkten für Eigenbedarf

4 Antworten

Wenn man eine Firma hat kann man je nach dem die Mehrwertsteuer absetzten aber das Finanzamt holt sich das Geld wieder auf andere Weise also ich würde deinem Onkel die Mehrwertsteuer bezahlen du kann doch Kostenlos Wohnen also ich würde da kein Zoff machen wegen der MwSt.

  1. Was heißt Dienstwohnung? Arbeitest Du bei Deinem Onkel, also ist die Miete (ersparte Miete) Teil Deines gehalts? Oder wohnst Du da einfach kostenlos, ohne was mit dem Unternehmen zu tun zu haben?

  2. Die Kosten für die Wohnung sind Betriebsausgabe für Deinen Onkel. also ertragsteuerlich abzugsfähig.

  3. Wohnungsmiete ist gem. § 4 Nr. 12 UStG ein Ausschlussumsatz. Also darf für Wohngebäude udn die Kosten dafür keine Vorsteuer abgezogen werden. Es ist auch Umsatz wenn kein Geld eingenommen wird, sondern diese Wohnung nur als Teil des Gehalts an einen Mitarbeiter überlassen wird.

  4. Sollte Dein Onkel Dir die Wohnung kostenlos überlassen, ohne das Du für ihn arbeitest, ist es für ihn eine Leistungsentnahme, die seinen Gewinn erhöht, oder, wenn es eine GmbH wäre, eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Hallo,

danke für die Antworten.

1.Nein ich arbeite nicht bei meinem Onkel, zumindest nicht auf dem Papier. :-) Natürlich helfe ich in meiner Freizeit dort, sonst würde er mich wohl auch nicht kostenlos wohnen lassen usw. 3. Es fließt hier dann auch keine Miete in diesem Sinn 4. Es handelt sich nicht um eine GmbH

Die Spesen Wasser, Strom,Heizung usw. zahle ich logisch selber.

Meine Frage ist aber noch nicht ganz beantworten. Wenn ich z.b. für die gesamte Wohnungseinrichtung 50.000 Euro +19% Mwst ausgebe = 59.500 Euro, muss ich ihm dann 50.000 oder 59.500 Euro überweisen?

Danke

@StefanL1980

Natürlich den Bruttobetrag, also in Deinem Beispiel 59.500,00 €.

Wie wfwbinder richtig geschrieben hat, sind Vorsteuern im Zusammenhang mit Deiner Wohnung nicht abziehbar.

Also ist der Bruttobetrag Kosten für Deinen Onkel.

@Helmuthk

Und wenn das Finanzamt dahinter kommt, dass Du in der Wohnung wohnst, gibt es eine Leistungsentnahme für die Wohnung und die Streichung der Ausgaben ie für die Möbel, weil nicht betrieblich veranlasst.

Besprecht die Sache unbedingt noch mit dem Steuerberater des Onkels.

Das kommt darauf an von wem du was beziehst. Am Ende ist es egal, da du als Firma immer einen MwSt Ausgleich machst. D.h. die MwSt die du eingenommen hast und die welche du gezahlt hast werden gegen gerechnet und dann enstprechend nachgezahlt. Auf Mieten gibt es aber keine Mehrwertsteuer.

Die Firma muss die Mwst zahlen, kann es später aber von der Steuer absetzen. Wenn es denn eine Rechnung für die Renovierung einer Firmenwohnung ist.

Du willst sicher sparen. Dein Onkel hat darüber vielleicht nicht mal nachgedacht. Am besten wäre du sprichst ihn darauf an. Weil es einfach nicht zu bezahlen ist erst einmal dreist.

Womöglich hat dein Onkel doch darüber nachgedacht. Und sagt sich die 300-???? Mwst die er wieder rein bekommt, gleichen die Strom, Wasser und Heizungskosten von dir 1-2 Jahre aus.

Mieteinnahmen von Privatpersonen sind immer umsatzsteuerfrei.

Es kann auch nicht auf die Steuerfreiheit verzichtet werden.

Daher sind die Vorsteuern aus Kosten für diese Wohnung auch nicht abziehbar.