Zahlung der BU Rente soll eingestellt werden, da ich jetzt nach Einstieg in eine andere Tätigkeit genau soviel verdiene wie vorher. Ist das rechtens?

9 Antworten

Hallo, alles richtig. Wenn deine neue Tätigkeit deine Lebenstellung und Verdienst wieder darstellt, kann die Versicherung dich konkret Verweisen.

Achtung! Je nach Anbieter, wenn du in der neuen Tätigkeit über 20 % weniger Verdienst, besteht die Möglichkeit, das die Versicherung weiter BU zahlen muss.  Trotzden freue dich das du wieder in Arbeit sein kannst. Alles Gute! constein

Ja, so ist es mindestens nach einer Umschulung in den Versicherungsbedingungen geregelt. Evtl. ist ein Wiedereingliederungsgeld vereinbart, das sind dann auch nochmal 6 - 12 Monatsrenten

Das nennt man im Bedingungswerk „konkrete Verweisung“ und ist somit völlig legal wenn dies in deinem Vertrag so geregelt ist (wovon ich einmal ausgehe).

Lieber GoetzC,

es gibt da Urteile, wo durch den neuen Job mehr Netto verdient wird wie zuvor und trotzdem ist die BU-Rente weiterhin vom Versicherer zu bezahlen, da der neue Job nicht der zuvor ausgeübten Tätigkeit bzw. überhaupt nicht des Begriffs der „bisherigen Lebensstellung" entspricht!

Siehe hierzu Urteile zur BU wie z.B.:

www.1averbrauchermagazin.de/versicherung/gerichtsurteil-bu-muss-trotz-weiterer-berufstaetigkeit-zahlen-16938#

Gruß siola55

Hallo,

ja, wenn du genauso gutes bis max. 20% weniger Einkommen erziels,t ist das rechtens. Prüfe, ob du den Wiedereingliederungsleistung geltend machen kannst.

Der Versicherungsschutz lebt beitragspflichtig auf und, wenn du einen guten Vertrag hast, ist die neue Tätigkeit dann versichert.

Beste Grüße

Dickie59