Rentenrückzahlung bei Erbausschlagung

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ich würde auf jeden Fall in Widerspruch gehen, egal ob es rechtens ist oder nicht. Beim Widerspruch sollte er auch darauf verweisen das er das Erbe ausgeschlagen hat.

"Aus dem Bauch heraus" dürfte es sich um Verbindlichkeiten der Erbmasse handeln. Soweit ich mich erinnere tritt im Fall der Erbausschlagung eine sogenannte Fiskalerbschaft ein (das Land erbt also). Daher würde ich dazu tendieren, dass die Forderung jedenfalls nicht gegenüber dem Witwer geltend zu machen ist.

Rente wird immer am Ende des Monats gezahlt, nicht im Voraus. Aber zu viel gezahlte Rente müsste erstattet werden, Das hat mit dem Erbe nichts zu tun.