Zahlt die Unfallversicherung auch schon einen Abschlag,wenn die volle Bewertung noch nicht klar ist?

4 Antworten

Das habe ich mir gedacht,deshalb werde ich auch meine Rechtsschutz
einschalten,da ich vom Versorungsamt 60% behindert bin u. zusätzlich
durch den unfall berufsunfähig...

Hi liebe SchneckeAmy,

falls es sich hier um einen evtl. Dauerschaden bzw. eine Invaliditätszahlung deiner Unfallversicherung handelt, dann spielt weder deine 60%-Behinderung noch deine evtl. Berufsunfähigkeit eine Rolle, sondern es geht hier rein nur um die Gliedertaxe, nach welcher eine evtl. Invaliditätsleistung gezahlt wird! Wann war denn dein Unfall???

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

SchneckeAmy 
Fragesteller
 20.03.2016, 09:47

Der unfall war Jan 2013,Beurteilung lief am 08.12.Der Sachverständige war da,er war sehr arrogant und abwertend.wollte mich scheinbar einschüchtern.am Anfang meinte er,wenn er den Fall bearbeitet hätte,würde ich kein Geld erhalten,da es ja am Neujahrsmorgen war,allerdings war ich wirklich nicht besoffen,hätte ja arbeiten müssen,bin Krankenschwester.außerdem meinte er,wie könne man denn eine Treppe runter fallen,wenn man ausrutscht,dann müsse man ja auf den Po fallen,frag mich wie der die Treppe runtergeht.Danke erstmal für deine hilfreichen Antworten

Hi liebe SchneckeAmy,

falls es bei dir um eine Invaliditätsentschädigung geht, dann sind hier unbedingt die Fristen einzuhalten! In der Regel ist ein Dauerschaden frühestens nach 12 Monaten vom Unfalltag an durch einen Arzt feststellbar und spätestens 15 Monate nach dem Unfalltag dem Versicherer zu melden - natürlich gelten bei den Fristen deine AUB (Allg. Unfallbedingungen)!

Zahlt die Unfallversicherung auch schon einen Abschlag,wenn die volle Bewertung noch nicht klar ist?

Ist ein Dauerschaden schon vorher absehbar, dann zahlt der Versicherer max. bis zur abgesicherten Todesfallsumme einen evtl. Vorschuß - auch dies kannst du in deinen AUB selbst nachlesen!

z.B. unter Vorschüsse


Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse. Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten. Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar. Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todesfallsumme beansprucht werden!

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Ich vermute, das kommt

a) auf die Versicherung an

und

b) ob grundsätzlich der Anspruch schon anerkannt wurde.

Du wirst wohl nicht umhin können, die Versicherung daraufhin anzuschreiben und zu fragen.

SchneckeAmy 
Fragesteller
 11.03.2016, 09:02

heute kommt ein Sachbearbeiter vorbei und will verhandeln,deshalb werde ich ihn fragen,werde aber mich noch nicht auf ein Angebot einlassen,brauche Bedenkzeit

teutonix1  11.03.2016, 09:03
@SchneckeAmy

Recht hast du, du brauchst dich nicht drängen lassen.

siola55  12.03.2016, 19:46

Liebe/r teutonix1, dies kommt einzig und allein auf deine AUB (Allg. Unfallbedingungen) des Versicherers an!

Sie müssten schon bitte erklären um was geht ! Leistung aus einer Unfall Vorsorge ? bzw. Sie hatten eine Unfall ..der wurde anerkannt ? ..aber der Invaliditätsgrad steht noch nicht fest ?

Richtig ?


HG DerMakler