Zählt die Werkstudenten- und Praktikantenzeit bei der Betriebszugehörigkeit mit?

2 Antworten

Normalerweise zählt nur der ununterbrochene letzte Block bei der Berechnung der Betriebszugehörigkeit mit. Ob es nun im Betrieb oder Tarifvertrag andere Regelungen gibt, müsste der Betriebsrat wissen und in der Betriebsordnung stehen. Dort müßte dann zwingend stehen, dass Praktikantenzeit und Arbeit als Werksstudent als Betriebszugehörigkeit angerechnet wird. Hierfür wird oft der Begriff "technisches Eintrittsalter" gebraucht.

Als Werkstudent sind Sie ganz normaler Arbeitnehmer, mit allen Rechten und Pflichten. Gab es zwischen der Zeit als Werksstudent und Ihrem Arbeitsverhältnis keine Unterbrechung müsste die Zeit als Werksstudent zur Betriebszugehörigkeit dazugezählt werden.

Wurde das Arbeitsverhältnis unterbrochen, muss die Zeit als Werksstudent nicht anerkannt werden.

Waren Sie Praktikant, dann haben Sie nicht die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer.

Hier ein hilfreicher Link.

http://www.ericit.org/info2/arbeitsrecht1.htm

Peter Kleinsorge