Zählen für Betriebszugehörigkeit nur volle Monate?

DerSchopenhauer  24.05.2022, 10:26

Stimmt der Beschäftigungsbeginn? Der 18.05.2014 war ein Sonntag

Wenn ja, dann wie "Familiengerd" geschrieben hat - der 19.05. und 20.05. reicht auch aus.

RealNero208 
Fragesteller
 24.05.2022, 11:01

Ja sie hat sich inzwischen am Betriebsrat gewendet. Das Datum hab ich so von ihr.

2 Antworten

Das 8. Jahr der Betriebszugehoerigkeit ist am 17.05.2022 abgelaufen. Wenn nach Ablauf des 8. Jahres eine Kuendigungsfrist von 3 Monaten vereinbart wurde, gilt die nun auch bei deiner Kollegin.

Allerdings ist die Kuendigung erst einmal genau so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde. Deine Kollegin kann nun innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der schriftlichen Kuendigung Kuendigungsschutzklage einreichen. Das Arbeitsgericht wird dann feststellen, dass die Kuendigungsfrist nicht eingehalten wurde und die Kuendigung auf das der tatsaechlichen Frist entsprechenden Termin umdeuten (sofern die Kuendigung nicht aus anderen Gruenden unwirksam ist).

Die Dreiwochenfrist ist unbedingt einzuhalten. Wird die Klage zu spaet oder auch gar nicht eingereicht, bleibt die Kuendigung weiterhin so wirksam, wie sie ausgesprochen wurde.

DerSchopenhauer  24.05.2022, 10:33

Es sollte noch einmal der Beschäftigungsbeginn geprüft werden:

Der 18.05.2014 war ein Sonntag

DerSchopenhauer  24.05.2022, 10:40
@DerSchopenhauer

der 19.05. + 20.05 reicht auch noch aus.

RealNero208 
Fragesteller
 25.05.2022, 07:03
@DerSchopenhauer

Ich hab mit ihr nochmal gesprochen. Beschäftigungsbeginn ist doch der 19.05.2014 gewesen

DerSchopenhauer  25.05.2022, 07:12
@RealNero208

Danke für die Info - das reicht ja auch für die 3 Monate aus...

Normalerweise zählt da jeder Tag. Es sind hier 8 Jahre. Es sei denn, sie hat Anfangs nur als Praktikantin da gearbeitet.

DerCaveman  24.05.2022, 10:29
Es sei denn, sie hat Anfangs nur als Praktikantin da gearbeitet.

Auch dann gehoert sie dem Betrieb seit dem 18. Mai laenger als 8 Jahre an.

ZaoDaDong  24.05.2022, 10:30
@DerCaveman

Wenn sie unbezahlt da gearbeitet hat, sollte das nicht zählen.

DerCaveman  24.05.2022, 10:42
@ZaoDaDong

Die Kuendigungsfrist richtet sich laut Fragestellung nach der Betriebszugehoerigkeit (wie uebrigens die gesetzlichen Kuendigungsfristen ebenfalls). Betriebszugehoerigkeit ist Betriebszugehoerigkeit, egal als was.