Kündigungsfrist nach 32 Jahren Betriebszugehörigkeit

2 Antworten

Wenn das Arbeitsverhältnis in diesem Betrieb länger als 20 Jahre bestanden hat, dann kann der Arbeitgeber dir mit eine Frist von sieben Monaten zum Ende eines Kalendermonats kündigen.( § 622 Abs.2 Satz 1 Punkt 7 BGB)

Bei so langer Betriebszugehörigkeit ist es ratsam, eine Kündigungsschutzklage in die Wege zu leiten, wenn der Arbeitgeber dir nicht von sich aus eine ordentliche Abfindung anbietet.

Eine Kündigungsschutzklage kannst du innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung bei der Antragsstelle des Arbeitsgerichts beantragen. Bei der Formulierung deines Antrags ist man dir dort behilflich. Fürs erste brauchst du keinen Anwalt.

Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwei Jahre bestanden hat, ein Monat zum Ende eines Kalendermonats, fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.