Wortmarke aus 2 Buchstaben, wie kann ein Verstoß dagegen aussehen und wie nicht?

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Prinzipiell begeht man eine Markenverletzung nicht nur bei der Benutzung identischer Bezeichnungen sondern auch dann, wenn "nur" eine Verwechslungsgefahr (https://www.raffay-fleck.de/faq/marke/#Verwechslungsgefahr) besteht.

Nicht jedes Wort, in dem "Aq" vorkommt wird somit eine Verletzung darstellen. Die genaue Beurteilung hängt aber vom Einzelfall, wie den Waren und weiteren Umständen, wie beispielsweise dem Vorliegen einer Serie, ab.

Marken werden immer nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen. Diese kann man unter den Klassen im Register nachsehen. Wenn nun die Buchstaben keine übliche Abkürzung in diesem Bereich darstellen, können auch 2 Buchstaben eine Marke sein (z. B. VW für Autos).

Durch die Serie an Bezeichnungen 1, 3 und 8 wurde das AQ als Bestandteil hervorgehoben.

Vorliegend sollten zunächst die eingetragenen Waren der Marke mit dem Produkt verglichen werden. Wenn es dort Unterschiede gibt hat man schon einen Ansatzpunkt. Auch die Markensituation ob es weitere Marken gibt sollte untersucht werden.