Woran erkennt man, dass man einen tariflich gebundenen Vertrag unterschrieben hat?

3 Antworten

Da du anscheinend kein Gewerkschaftsmitglied bist und auch arbeitsvertraglich die Anwendung eines Tarifvertrages nicht vereinbart wurde, kann es sich nur um einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag handeln. Davon gibt es im Einzelhandel aber kaum noch welche.

Kann es sein, dass es um NRW geht? Im Manteltarifvertrag Einzelhandel NRW vom 20.9.1996 findet sich im Paragrafen 15 Absatz 4 tatsaechlich eine Regelung, nach der ein Urlaubsanspruch erst nach ununterbrochener dreimonatiger Beschaeftigung entsteht. Dieser Tarifvertrag war aber nur bis zum 31.03.2003 allgemeinverbindlich und kann bei dir auch nicht mehr "nachwirken", weil dein Beschaeftigungsverhaeltnis erst spaeter begann.

Sollte es sich nicht um NRW handeln, sag bitte, welches Bundesland.

Wahrscheinlich ist hier aber kein Tarifvertrag anzuwenden und du hast einen Urlaubsanspruch nach Bundesurlaubsgesetz, also auf ein Zwoelftel des vereinbarten bzw. gesetzlichen Jahresurlaubs (nur ein Zwoelftel weil nur 1 voller Monat, "angebrochene" Monate zaehlen hier nicht). Der gesetzliche Mindesanspruch betraegt 24 Werktage/Jahr. Bei einer 5 Tage Woche waeren das 20 Arbeitstage. Geteilt durch 12 waeren das also 2 Werktage bzw. 1,666 Arbeitstage (bei 5 Tage Woche), durch Aufrundung in beiden Faellen also 2.

5 Tage Urlaub für 6 Wochen Arbeit? Irgendwas hast du da falsch verstanden.

Nicht schlecht deiner Berechnung... da hättest du ca. 48 Tagen Urlaub im Jahr dass sind 6 Wochen ohne WE, da kommst du auf 2 Monaten Urlaub pro Jahr... hmmm ist ja fast wie ein Schuler