Wohnungübergabe protokoll.

4 Antworten

wohnungsübergabe und wollte mal fragen ob es sinnvoll ist ein übergabeprotokoll zu machen?

Sicher, um entsprechenden Forderungen entgegentreten zu können. Dummerweise sind weder der Vermieter noch du verpflichtbar, irgendetwas anzuerkenen oder zu unterschreiben :-O

Da sollte man reichlich Fotos schiessen und einen Zeugen dabeihaben, der entsprechende Feststellungen bestätigen kann, insbesondere Zählerstände, Art und Anzahl zurückgegebener Schlüssel :-O

an einigen Stellen die fußleisten von dem chlor lila geworden... kann ich ja eigentlich nicht ahnen oder?! Er hat ja gesagt ich solle es machen also doch eigentlich nicht mein Problem oder?!

Doch: Auf der Reinigerflasche dürften entsprechend Warnhinweise und Empfehlungen, ihn erst an verdeckter Stelle auszuprobieren, angebracht gewesen sein. Im Übrigen hättest du dir denken können, dass der Reinger aggressiv wirkt und ahnen, dass Chlor Farstoffe ausbleicht und daher empfindliche Teile abdecken müssen: Auf dem Schaden bleibst du IMHO daher sitzen :-(

G imager761

Für meine Begriffe macht es nicht viel Sinn, jetzt ein Übergabeprotokoll zu machen, wenn beim Einzug auch keines gemacht wurde. Jetzt kannst du nur noch die Mängel dokumentieren und keinen Nachweis führen, was davon beim Einzug schon da war.

In den meisten Fällen sind es zwar zu 90% Lüftungsmängel, aber wenn die 99% Baumängel sicher sind, dann kann der Vermieter dir nix anlasten. Aber wenn es Baumängel sind, wieso übernimmst du dann die Arbeiten des Vermieters??? Jetzt kann er dir noch vorwerfen, die Fussleisten beschädigt zu haben. Außerdem macht man sowas nicht mit Chlorprodukten in bewohnten Innenräumen!

Hallo,ich habe bald meine wohnungsübergabe und wollte mal fragen ob es sinnvoll ist ein übergabeprotokoll zu machen?!

Ja ist es.

Und wenn ja ob ich darauf bestehen kann oder ist das von beiden Seiten nur freiwillig?

Weder Mieter noch Vermieter sind verpflichtet es zu unterschreiben.

Falls eine Partei sich weigert etwas zu unterschreiben, dann ist es gut wenn man Zeugen dabei hat die es unterschreiben und man sollte den Zustand der Wohnung mit Bildern dokumentieren.

Hier ein Link zu Protokollen und welche Bedeutung es hat, wenn man was unterschreibt:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

Beim Einzug wurde keins gemacht.

Das ist schlecht,

Dann habe ich noch das Problem das ich Schimmel im Schlafzimmer hatte. Zu 99% baumangel.

Hat das ein Gutachter bestätigt? Vermieter behaupten oft, dass es am falschen Lüften liegt. Zu Deinem Glück ist der Vermieter in der Beweispflicht.

Da selbst nach lüften und heizen die Luftfeuchtigkeit nach 30 min wieder über 70% ging und nachts bis zu 95% (gerät funktioniert.

Ob Du richtig lüftest, google mal richtiges Heiz-und Lüftverhalten.

In der neuen Wohnung getestet und ist alles normal) zudem hatte die hausverwaltung gesagt in der Wohnung unter mir sei ein feuchtigkeitsproblem.

Könnte also Baumangel sein.

Allerdings meint natürlich der Vermieter das ich schuld sei.

Was er meint ist nicht relevant.

Jetzt war es so das er mir Schimmel entfernter in die Hand gedrückt hat und meinte ich solle ihn entfernen und danach streichen.

Das würde ich nicht machen.

Habe ich so gemacht.

Du hast ihm aslo geholfen die Sache zu vertuschen.

Nun sind an einigen Stellen die fußleisten von dem chlor lila geworden...kann ich ja eigentlich nicht ahnen oder?! Er hat ja gesagt ich solle es machen also doch eigentlich nicht mein Problem oder?!

Es war von Anfang an nicht Dein problem, aber da Du Dich auf etwas eingelassen hast, könnte es jetzt Dein Problem sein.

Und bin ich noch Irgendwie haftbar nach Auszug?!

Wenn ja, dann mit Deiner Kaution.

Da er ja bescheid weiß und mir gesagt hat was ich machen soll...

Und, kannst Du das beweisen? Der wird alles abstreiten und dann hast Du die A-Karte.

kann mir jemand raten was ich machen soll bzw kann?

Mieterbund oder Anwalt um Rat fragen wenn es um die Kaution geht.

MfG

Johnny

Steavest 
Fragesteller
 01.03.2015, 07:16

danke für deine Antwort. es ist halt nicht leicht alles richtig in dieser Situation zu machen wenn man keine Ahnung von so etwas hat. vertuscht habe ich da ja nichts. ich habe denen ja mitgeteilt das Schimmel in der Wohnung ist. habe ich auch schriftlich...Und dem Mieter hatte ich von dem Schimmel auch erzählt.Und Naja mit den Fußleisten ist ja auch egal. selbst wenn die Kosten ja kaum etwas.aber theoretisch kann er mir ja nichts anhängen oder? Weil sonst nichts schriftlich fest gehalten ist.(bis jetzt) ich weiß ja nicht was bei der Übergabe passiert. dürfen die da irgendwas in das ubergabeprotokoll von dem Schimmel schreiben? Und wenn wir kein Protokoll machen würden und die Übergabe vollzogen ist, habe ich doch auch theoretisch nichts mehr mit der Wohnung zu tun oder doch? Weil ja sonst nichts schriftlich vorliegt kann er mir auch nichts beweisen?!

Steavest 
Fragesteller
 01.03.2015, 07:17

Nachtrag: dem zukünftigen nachmieter hatte ich von dem Schimmel erzählt.

Wichtigste Lösung, du bringst einen Zeugen mit, wenn du unter deinen Freunden einen Anwalt hast, dann bring den mit.

Zweitens, das Protokoll ist oftmals teil des Mietvertrages, den kannst du dann am Ende entsprechend ausfüllen.

Ja, du kannst eines verlangen. Kann aber sein, dass er das vorher wissen will und dann jemanden bestellt, der Geld kostet. Ich weiß nicht, ob das dann eventuell von der Kaution abgezogen werden könnte ...

johnnymcmuff  28.02.2015, 23:03
Wichtigste Lösung, du bringst einen Zeugen mit, wenn du unter deinen Freunden einen Anwalt hast, dann bring den mit.

Am Besten, mehrere Zeugen.

Zweitens, das Protokoll ist oftmals teil des Mietvertrages, den kannst du dann am Ende entsprechend ausfüllen.

In manchen Mietvertägen aber in vielen Fällen ist das nicht so.

Ja, du kannst eines verlangen.

Irrtum, man kann eins machen aber die Gegenpartei muss es nicht unterschreiben, schau Dir meinen Link an.