Wohnungsschloß defekt! wer zahlt?

4 Antworten

Grundsätzlich der Eigentümer. Evtl. greift die Gebäudeversicherung, muss man aber vorab prüfen, ob solche Schäden mitversichert sind. Auch der Mieter könnte mal bei seiner Hausrat nachfragen...

Dem Mieter ist der Schaden zugefügt worden, der Mieter hat öffnen lassen, wer anschafft-zahlt

Der Eigentümer.

Das ist ein Fall von Vandalismus. Wenn die VGV um eine diesbezügliche Klausel ergänzt wurde, würde sie hier Deckungsschutz bieten. Das ist jedoch selten der Fall, weswegen typischerweise der Eigentümer auf dem Schaden sitzen bleiben wird.