Wohnung zu gross, aber Miete ist okay
Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage! Ich habe von meinen Vermietern eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Also suche ich seit April 2012 auch schon eine Wohnung ohne erfolg. Habe nun eine Wohnung in Aussicht, aber sie ist leider um 20qm zu gross. Kann das Amt die wohnung ablehnen obwohl es ja einen Grund gibt, das ich schnell eine Wohnung brauche da ich sonst in 3 Wochen auf der Strasse sitze mit meiner Kleinen?
Schon mal Danke für Antworten
6 Antworten
Kann möglich sein.
Wohnungsgröße bei Hartz IV
Das Jobcenter schaut in erster Linie auf den Mietpreis einer Wohnung. Ist dieser angemessen, aber die Wohnung zu groß, ist das in der Regel kein Ausschlusskriterium. Die Regelwerte für eine angemessene Wohnungsgröße stammen noch aus dem alten Sozialrecht. Demnach gelten 45 m2; für eine Person und 60m2 für zwei Personen als angemessen. Für jede weitere Person werden 15 m2; gerechnet. Säuglinge gelten dabei jedoch nicht als weitere Person. Diese Angaben sind nur für Mietwohnungen gültig. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gelten andere Obergrenzen.
Warum rufst du nicht deine Sachbearbeiterin im Amt an ?
Wenn die Miete "ok" ist, dann spricht eigentlich nichts gegen die Wohnung, aber lass' sie unbedingt vorher von der amtlichen Seite absegnen, bevor du einen Mietvertrag unterzeichnest.
das letzte wort hat die arge. sprich noch mal mit denen. wobei ich mir zu 99% sicher bin, dass wenn die situation wirklich wie geschildert ist, dass dir das genehmigt wird. die angegebenen quadratmeterzahlen sind keine absoluiten grenzen. sie sind nur richtwerte. die sachbearbeiter haben jede menge spielraum...
lg, anna
große Wohnungnen sind im UNterhalt teuerer. Also die Nebenkosten für Heizung und sonstige umlagefähigen Kosten, deshalb kann das Amt sie abehnen. 20qm größer ist ja schon einiges, da kann man nicht mal von Toleranzgrenze sprechen...viel Erfolg bei der weiteren Suche
Das musst du schon mit deinem Sachbearbeiter klären. Aber generell können da schon mal ausnahmen gemacht werden