Wohnung zu gross, aber Miete ist okay

6 Antworten

Kann möglich sein.

Wohnungsgröße bei Hartz IV

Das Jobcenter schaut in erster Linie auf den Mietpreis einer Wohnung. Ist dieser angemessen, aber die Wohnung zu groß, ist das in der Regel kein Ausschlusskriterium. Die Regelwerte für eine angemessene Wohnungsgröße stammen noch aus dem alten Sozialrecht. Demnach gelten 45 m2; für eine Person und 60m2 für zwei Personen als angemessen. Für jede weitere Person werden 15 m2; gerechnet. Säuglinge gelten dabei jedoch nicht als weitere Person. Diese Angaben sind nur für Mietwohnungen gültig. Für Eigentumswohnungen und Eigenheime gelten andere Obergrenzen.

http://www.gegen-hartz.de/hartz-iv-wohnung/index.php

Warum rufst du nicht deine Sachbearbeiterin im Amt an ?

Wenn die Miete "ok" ist, dann spricht eigentlich nichts gegen die Wohnung, aber lass' sie unbedingt vorher von der amtlichen Seite absegnen, bevor du einen Mietvertrag unterzeichnest.

das letzte wort hat die arge. sprich noch mal mit denen. wobei ich mir zu 99% sicher bin, dass wenn die situation wirklich wie geschildert ist, dass dir das genehmigt wird. die angegebenen quadratmeterzahlen sind keine absoluiten grenzen. sie sind nur richtwerte. die sachbearbeiter haben jede menge spielraum...

lg, anna

große Wohnungnen sind im UNterhalt teuerer. Also die Nebenkosten für Heizung und sonstige umlagefähigen Kosten, deshalb kann das Amt sie abehnen. 20qm größer ist ja schon einiges, da kann man nicht mal von Toleranzgrenze sprechen...viel Erfolg bei der weiteren Suche

Das musst du schon mit deinem Sachbearbeiter klären. Aber generell können da schon mal ausnahmen gemacht werden