Kündigung des Mietvertrages vor Beginn des Mietverhältnisses - wie ist das mit der Kündigungsfrist?

6 Antworten

Und wenn ja, muss die Kündigungsfrist von 3 Monaten eingehalten werden? Falls ja - läuft die Kündigungsfrist ab dem Moment der Kündigung (Fall 1)

Ja, grds. ist dein Mietvertrag unabhägig dessen Mietbeginns "spätestens am dritten Werktag zum Ablauf des übernächsten Monats" ordentlich kündbar, § 573c Abs. 1 BGB. Demnach kannst du frühstmöglich bis Anfang Februar bereits zum 30.04. Kündigung erklären, womit dein Mietvertrag am 01.06. nicht vollzogen würde.

Es sein denn, es wäre hierüber etwas anderes vereinbart.

Bedarf das einer regulären Kündigung?

Ja, oder man kann jederzeit übereinstimmend einen vorfristigen Aufhebungsvertrag vereinbaren.

G imager761

Angenommen es besteht folgende Situation: Man unterschreibt jetzt (Januar 2015) einen Mietvertrag für eine Wohnung mit der üblichen Kündigungfrist von 3 Monaten. Das Mietverhältnis beginnt laut Mietvertag am 1. Juni 2015 (in 4 Monaten also).Wie verhält es sich nun mit der Kündigung (oder Vertragsaufhebung?)

Man kann einen Mietvertrag mit der gesetzlichen Frist kündigen., bevor der Mietvertrag beginnt und in diesem Fall müsste man keine Miete zahlen. Beweis folgt gleich_

http://www.mietrecht.org/mietvertrag/mietvertrag-vor-mietbeginn-kuendigen/

MfG

Johnnymcmuff

Oder kann man der Vertrag, solange das Mietverhältnis noch nicht begonnen hat, ganz ohne Kündigungsfrist auflösen?

Wenn sich beide Vertragsparteien einig sind, ja.

Ein Mietvertrag, vorausgesetzt er ist unbefristet und ohne Kündigungsverzicht, kann sofort nach Abschluß gekündigt werden. Wann Mietbeginn sein soll ist irrelevant.

Kündigt der Mieter, der den Vertrag im Januar abgeschlossen hat, bis zum 4.2.15 endet der Vertrag, ohne das er einen Cent Miete zahlen muß, am 30.4.15

Die Kündigung muß in Schriftform erfolgen.

Ich hoffe, dass du nicht auf fachlich kompetente Antwort angewiesen bist. Ansonsten ist sowas am besten in einer kostenlosen Rechtsberatung auf Seiten wie bspw. frageinenanwalt.de zu klären.

Aber mal aus meim Laienwissen:

WENN dein Mietvertrag erst zum 01.Juni 2015 beginnt so wie du beschrieben hast, zahlst du automatisch im Vorfeld nichts da - ganz klar - du ja erst zum Juni einziehen kannst. Zu deiner Frage direkt: Solltest du im Zeitraum vor deinem Bezug noch einen Rückzieher machen müssen musst du keine Frist beachten. Ich kann mir aber vorstellen, wenn es zu kurzfristig ist, kann der Vermieter, sofern er keinen geeigneten Ersatz findet, dir die ausgefallenen Kosten auferlegen und so zahlst du dann eine Wohnung, in der du nicht einmal wohnst...

Zu deiner Frage direkt: Solltest du im Zeitraum vor deinem Bezug noch einen Rückzieher machen müssen musst du keine Frist beachten.

Dummfug³

@anitari

Ach Leute, seid bitte nett zu einander :-) Es reicht doch zu sagen, dass die Antwort falsch ist.

Sobald der Mietvertrag unterzeichnet ist, darfst du ihn auch schon mit der gesetzlichen KF kündigen. Da hier weder eine Befristung noch ein Kündigungsverzicht vereinbart sind, sind das 3 Monate. Du könntest jetzt also zum 30. April oder 31. Mai kündigen, vorausgesetzt dass jeweils die Kündigung bis zum 3.WT zugestellt ist. Diese unbedingt per Einwurfeinschreiben vornehmen. Dein Mietverhältnis endet damit bevor du eingezogen bist und ohne jegliche Kosten. Lediglich könnte es sein, dass du den Makler bezahlen musst, falls dieser für dich tätig war. Eine vereinbarte Kaution ist nicht zu zahlen, da diese erst zum Mietbeginn und nicht Vertragsbeginn fällig wäre.