Darf der Vermieter seine Möbel in unsere Wohnung stellen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange die Mietsache protokolliert nicht an den Vermieter herausgegeben wurde, seid Ihr Mieter bis zum 31.01.2016. Die Übergabe der Wohnungsschlüssel und die bezeugte Ablesung der Verbrauchsmesseinrichtungen in eurer Mietwohnung sind u.a. Merkmale der Rückgabe. Beides geschah bisher nicht, also ändert auch nicht der Tatbestand der Vermietermöbel in eurer Wohnung die Dauer des Mietvertrages. Baut übergangsweise ein neues Schloss ein, wenn der Vermieter einer Mietminderung für die Lagerhaltung der Vermietermöbel nicht zustimmt. Das ist euer Recht. Kontrolliert, ob dieses Schloss nicht wieder entfernt wurde.  

So lange Du (noch) die Miete bezahlst, hast Du logischerweise auch noch das Nutzungsrecht an der Wohnung. Von daher darf Dein Vermieter die Wohnung nur gemäß Euren Absprachen nutzen (so, wie Ihr es vereinbart habt).

Ich habe keine Ahnung was das Gesetz diesbezüglich aussagt........aber der Vermieter dürfte meiner Meinung nach nur seine Möbel hineinstellen, wenn das mit EUCH abgesprochen ist......eine eventuell letzte Mietminderung oder auch die volle Miete für Januar wäre in der Absprache auch sinnvoll.....

Sorry, aber das müsst und könnt Ihr doch gegenseitig regeln..... Wenn Du sowieso nicht mehr dort wohnst... Mit der Miete das habt Ihr doch bestimmt, lt. Mietvertrag, besprochen!

er besteht auf die Miete

Deine Kündigung läuft bis Ende Januar und du mußt auch noch die Januarmiete bezahlen. - Strenggenommen darf er das nicht. Aber ich würde deswegen jetzt keinen Hick - Hack machen. Auf die Januarmiete wird er sowieso nicht verzichten.  Wenn du ihn jetzt darauf ansprichst und das kritisierst gibt es nur unnötigen Streit sonst passiert gar nichts !!!

 

Wieso? Faktisch wurde die Wohnung schon vom Vermieter übernommen und neu bezogen. Was er noch sagt mit 1. Februar ist nicht mehr relevant.

Keinesfalls würde ich die Januarmiete noch bezahlen.

Dabei gibt es allerdings ein Problem: Der Vermieter wird nicht freiwillig die Kaution in vollem Umfang rausrücken. Deshalb gilt es jetzt, Beweise zu sammeln und spästestens am 31.12. alle Zähler ablesen, noch einmal den Zustand der Wohnung möglichst unter Zeugen protokollieren und den Schlüssel an den Vermieter zurück geben.

@bwhoch2

Es ist vertraglich festgelegt das die Januarmiete noch zu zahlen ist !!!
Der Zugang zur Wohnung ( zum renovieren ) wurde dem Vermieter vom Mieter ausdrücklich gestattet. Der Vermieter wird es so darstellen, daß er " nebenbei " seine Möbel schonmal in der Wohnung untergebracht hat. Er wird niemals auf die Januarmiete verzichten !!! Wenn das die Absicht des Mieters ist die Januarmiete zu sparen wird er scheitern. Wenn der Mieter jetzt einen Rechtsstreit beginnt wird der Vermieter evtl. sogar die Absprache der Mieter müsse nicht renovieren zurückziehen und außer der ohnehin zu zahlenden Januarmiete wird evtl. noch der Renovierungsaufwand auf den Mieter zukommen.

Zusätzlich wird der Vermieter aus Verärgerung über den Mieter die Kaution noch so lange wie möglich zurückgehalten, zusätzlich möglicherweise noch mit den gängigen fiesen Tricks der Vermieter ( " Ich habe da noch Beschädigungen an der Wohnung gefunden die von einem Fachbetrieb noch auf Ihre Kosten beseitigt werden müssen " ) versuchen einen Teil der Kaution gar nicht zurückzuzahlen ...

Ergo : Ein Rechtsstreit würde für den Mieter nichts bringen außer Ärger und das Risiko auf Zusatzkosten - Einen Falll immer bis zu Ende denken ...