Wohnung der Oma übernehmen?

7 Antworten

Die Frage kann dir doch nur die Genossenschaft selbst beantworten und dir angeben, welche Informationen sie von dir braucht, um entscheiden zu können, ob du die Wohnung bekommen kannst. Frage also bei der Genossenschaft an und gib dabei an, dass du die Enkelin der verstorbenen bisherigen Bewohnerin bist und außerdem die Einzige aus dem Familienkreis der Verstorbenen, die an der Wohnung interessiert ist. Vermutlich wird man natürlich Fragen an dich stellen, ob du finanziell in der Lage bist, die Wohnung zu übernehmen, und auch Nachweise über Einkommen und Vermögen stellen. Ob es einen "Anspruch" als Miterbe (?) deiner Oma auf Eintritt in den Vertrag über die Wohnung für dich gibt, kann sich nur aus dem Vertrag zwischen der Oma und der Genossenschaft ergeben; lies diesen daher einmal.

Du kannst die Wohnung nicht einfach "übernehmen".

Der Mietvertrag geht erstmal auf die Erben über. Das wären zunächst die Kinder, dann erst, wenn die Kinder nicht mehr leben sollten, an die Enkel.

Zudem hat der Vermieter in so einem Fall ein Sonderkündigungsrecht.

Jessi265 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:31

Ok dann könnte ich schon die Wohnung übernehmen aber möchte denn die Genossenschaft Daten haben von mir Gehaltsabrechnung und Schufa Auskunft?

anitari  20.01.2022, 09:38
@Jessi265

Ja, natürlich.

Außerdem könnte der Vermieter die Miete auf die ortsübliche anpassen. Er wird dir ganz sicher nicht die Wohnung zu den günstigen Konditionnen vermieten wie sie deine Oma hatte.

Und wie schon geschrieben, der Vermieter hat, wenn ein Mieter stirbt, ein Sonderkündigungsrecht.

Innerhalb von 4 Wochen, nachdem er von Tod des Mieters erfahren hat, kann er den Mietvertrag ohne wichtigen Grund kündigen.

Er kann en einen Erben neu vermieten, muß es aber nicht.

Und wenn doch zu anderen Konditionen.

Bei einer Genossenschaft musst Du Dich erstmal bewerben. Kann sein, dass sie Dich nehmen (natürlich mit allem, auch mit Anteilen erwerben). Kann aber sein, dass sie so eine lange Warteliste haben, dass das nichts wird.

JayCeD  20.01.2022, 09:30

Wenn die Oma verstorben ist, müsste irgendwer aus der Familie ihre Anteile geerbt haben.

Jessi265 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:36
@JayCeD

Ja die möchten die Wohnung nicht nur ich möchte die Wohnung und 4 Zimmer Wohnung bin ich die einzige die sie gebrauchen kann mit meine Kinder

tinalisatina  20.01.2022, 09:40
@JayCeD

Die erben aber nur den Wert der Anteile, nicht das Wohnrecht. Ob das von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich ist, kann ich nicht sagen. Meist wird das dann (auf Antrag) ausbezahlt.

jetzt seh das mal aus sicht der genossenschaft,

da kommt einer der die wohnung übernehmen will. Du hast eine Überfüllte Warteliste mit leuten die schon alle angeben abgegeben haben.

Schufa, Lohnabrechnungen möchte heute jeder sehen, es möchte ja keiner auf seinen Kosten sitzenbleiben. Am ende würde da nur die Genossenschaft probleme haben.

Wieso sollte die Wohnung dir überschrieben werden? Sie ist doch gar nicht Eigentum deiner Oma, sondern eine Mietwohnung, wenn sie von der Genossenschaft ist, oder? Und nein, warum sollte die Genossenschaft automatisch DIR die Wohnung geben, nur weil du das Enkelkind bist? Und falls doch, ja dann wollen sie wissen, ob du genug Geld verdienst, um dir diese Wohnung leisten zu können.

Jessi265 
Fragesteller
 20.01.2022, 09:28

Ja das ist kein Problem und holen Sie sich auch eine Schufa Auskunft muss ich schon denn Zettel fertig machen für die schufa Auskünfte?

Katze446  20.01.2022, 09:30
@Jessi265

Du musst erst mal anfragen, ob du die Wohnung überhaupt bekommst. Also erst mal in Kontakt mit der Genossenschaft und fragen, welche Einkommensnachweise sie von dir wollen, damit du es dann einreichen kannst