Nachtrag / mietvertrag?

3 Antworten

Du bist nicht Vertragspartner der Wohnungsgenossenschaft, sondern dein Freund oder seine Oma und die Genossenschaftsanteile, für die Wohnung, wurde schon von einem der beiden gezahlt. Dein Freund würde dich, als Untermieter, bei sich wohnen lassen, dazu braucht er die Genehmigung des Vermieters und die kann nur ablehnen, wenn die Untervermietung für ihn Unzumutbar währe. Du musst dich mit dem Vermieter gar nicht auseinander setzen, sondern dein Freund. Wenn der Vermieter der Untervermietung zustimmt, kannst du deine Anschrift ummelden.

Ok danke für die antwort.  Aber was muss ich schriftlich vom Vermieter bekommen, um mich umzumelden?

@Juliikea84

Du bekommst gar nichts vom Vermieter, sondern dein Freund bekommt einen neuen Mietvertrag, in dem du als Untermieter aufgeführt wirst oder einen Zusatz im alten Mietvertrag.

@Juliikea84

Du mußt eine Wohnungsgeberbestätigung haben um Dich umuzumelden. Wohnungsgeber ist in diesem Fall Dein Freund.

@anitari

Wenn man als Hauptmieter eine neue Wohnung bezieht, bekommt man diesen Schein vom Vermieter der Wohnung, weis aber nicht wie das als Untermieter ist.

muss ich im mietvertrag stehen um mich umzumelden

Nein. Du brauchst eine Wohnungsgeberbestätigung. Die muß der Wohnungsgeber ausstellen. In diesem Fall Dein Freund.



Mein freund hat in einer Wohnung mit seiner oma gewohnt.

Stehen beide als Mieter im Vertrag?

Die oma soll rausgestrichen und ich anstelle ihr eingetragen werden

Wenn du nicht mit in den Vertrag willst/sollst, klingt das erstmal nach Untervermietung für mich. (Für's nächste mal: Dein Freund hätte das erstmal bei seinem Vermieter anmelden müssen, bevor (!) du bei ihm einziehst, denn dafür braucht er eine Genehmigung.)

Um dich umzumelden brauchst du eine Wohnungsgeberbescheinigung. Da du Untermieterin deines Freundes bist, ist er dein Wohnungsgeber. Er muss diese Bescheinigung also ausfüllen. Vordrucke dafür gibt es im Internet.

Seht euch auch nochmal den Mietvertrag (Dauernutzungsvertrag) an. Manche Genossenschaften haben einen Passus der besagt, dass alle Bewohner einer Wohnung Mitglieder der Genossenschaft sein müssen. Insofern könnte die Genossenschaft im Recht sein, wenn sie von dir verlangt, dass du Mitglied wirst.

Einen Monat bevor ich bei ihm eingezogen bin, hat er es mit der Genossenschaft geregelt. Die haben gesagt kein problem