Wohnsitz nicht gemeldet, 1 Jahr Hamburg, strafe?

6 Antworten

Was im Mietvertrag steht interessiert das Meldeamt nicht, sondern der Tag an dem man wirklich in der Wohnung war...

Zieht man doch schon ne Woche vor oder nach Vertragsbeginn ein, und dieser Tag zählt nämlich.

Das Meldegesetz der Länder regelt die Strafe wenn man die Ordnungswidrigkeit begeht, sich nicht rechtzeitig umgemeldet zu haben...

In den meisten Meldegesetzen ist von bis zu 2500 Euro die Rede.

Im neuen bundeseinheitlichen Meldegesetz, dem BMD (Bundesmeldegesetz), sind dafür bis zu 1000 Euro vorgesehen.

Ob und in welcher Höhe geahndet wird liegt an dem jeweiligen Amt, und hängt vom Einzelfall ab.

welches Amt kann schon kontrollieren, wann man tatsächlich in der Wohnung war?

@Mismid

Jedes Amt... Wenn man sich verplappert, oder wenn man mal den Außendienst losschickt um die Nachbarn zu befragen...

@PissedOfGengar

"man mal den Außendienst losschickt um die Nachbarn zu befragen...." Mir ist kein Fall bekannt, bei dem dies aus diesem Grund schon mal gemacht wurde. Weshalb auch?

@Mismid

In Fällen der Scheinanmeldung zum Beispiel... Macht das Jobcenter auch ganz gerne... Um zu gucken ob da Leute überhaupt wohnen, und wenn die andere Einzugsdaten ermittelt haben, teilen sie diese gerne den meldeämtern mit.

Na ja, wenn das denn jetzt bei den Eltern erst beendet wurde (war bisher, also jetzt nicht mehr), ist doch eigentlich alles in Butter, oder? Und ein Datum im Mietvertrag bedeudet ja nicht glaich auch dort gewohnt, oder? Bei Pech bis zu 1.000 EUR, so jedenfalls hier bei uns.

Dazu aus dem Hamburgischen Meldegesetz:

§ 12
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei einer Meldebehörde anzumelden.

Es kommt also auf den Tag des tatsächlichen Einzugs an, nicht auf den Tag der Mietung der Wohnung. Die Meldung hat innerhalb von einer Woche ab diesem Tag zu erfolgen.

Gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 1 HmbMG ist eine Verletzung der Meldepflicht aus $ 12 Abs. 1 eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 36 Abs. 2 mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Da die Höhe der Geldbuße in dem Gesetz nicht beziffert ist, gelten die Grenzen des "Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten" (OWiG). Dort findet man:

§ 17 Höhe der Geldbuße
(1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

Hab einen Mietvertrag vom April 2014. War bisher bei meinen Eltern in Hessen gemeldet. Kann mir jemand sagen, was ich beim Tag des Einzugs hinschreiben soll?

Tag des Einzugs.

Außerdem was sag ich, wenn es fragen gibt bezüglich des Vertragsbeginns und meiner sehr späten Meldung?

Bußgeld, das ist Einzelfallentscheidung.

Hier geht es um etliche Monate und das ist sehr spät, ab er vielleicht ist man kulant.

Meistens werden bis zu sechs Wochen Verzögerung toleriert, aber bei einem Jahr wird wohl eine Ordnungsstrafe fällig sein. Es gibt kaum Ausreden.