Wohnrecht auf Lebenszeit ohne Notar und ohne Grundbuch

3 Antworten

Die Sache liegt ganz eindeutig so: Wenn Ihre Mutter in ihrem Testament bestimmt hat, dass der Lebensgefährte ein lebenslängliches Wohnrecht erhalten solle, ist das rechtlich ein Vermächtnis, also eine letztwillige Zuwendung, die der Erbe (das sind vermutlich Sie ?) auf Verlangen des Zuwendungsempfängers erfüllen muss. Das heisst: Wenn der Lebensgefährte es fordert, müssen Sie als Erbe ihm dieses Recht gewähren und es m.E. auch in das Grundbuch eintragen lassen. Wohnrechte werden in der Regel unentgeltlich und auf Lebenszeit eingeräumt. Das bedeutet also, dass Sie keine Mietzahlungen verlangen dürfen; die Nebenkosten allerdings wird der LG selbst tragen müssen.

Die Situation ist etwas komplizierter. Es gibt im Wesentlichen zwei Dinge zu beachten.

Zunächstmal das Testament. Ein eigenhändiges Testament ist wirksam und MUSS beim Nachlassgericht abgegeben werden. Das Wohnrecht wäre dementsprechen ein Vermächtnis.

Bedeutet die jetzige Situation, dass ihr Lebensgefährte die Wohnung rein rechtlich gesehen, natürlich unter Berücksichtigung der Verbrauchskosten ansonsten mietfrei, bewohnen darf?

Jain. Nach § 2318 Abs 3 BGB kann das Vermächtnis soweit gekürzt werden, das der Pflichtteil verbleibt.

Bedeutet die jetzige Situation, dass ihr Lebensgefährte die Wohnung rein rechtlich gesehen, natürlich unter Berücksichtigung der Verbrauchskosten ansonsten mietfrei, bewohnen darf?

In einem Testament kann man nur über seine Sachen verfügen nicht aber über das Eigentum anderer. Deshalb muss ein Wohnrecht auch im Grundbuch eingetragen werden.

Du kannst deshalb mit dem Lebensgefährten einen Mietvertrag abschließen - Du kannst ja einen Mietpreis von 1,-€ zuzüglich den Betriebs- und Nebenkosten aushandeln.

albatros  26.11.2012, 19:16

Die Mutter war Eigentümerin, konnte also zu Lebzeiten diesbezügliche Verfügungen treffen. Nun hat die Tochter geerbt und ist nun Eigentümerin. Das Wohnrecht bleibt für den LG vermutlich. Wohnrecht heißt nicht mietfrei. Eine zu vereinbarende Miete sollte deshalb sämtliche die ETW betreffenden Ausgaben und Aufwendungen abdecken.

rolsko 
Fragesteller
 02.01.2013, 23:03

Hallo, Ich habe jetzt nochmal 2 Fragen zu dieser ganzen Geschichte. Der Lebensgefährte meiner Mutter will das Wohnrecht nicht ausüben weil er lieber in die Nähe seiner Familie ca. 80 km entfernt ziehen will. Außerdem hat er während der Partnerschaft fast alle Möbel angeschafft und auch die Rechnungen sind auf seinen Namen ausgestellt. Meine Mutter formuliert das Testament aber eher so, daß er alle Möbel bekommt. Die Möbel möchte er gern in seine neue Wohnung mitnehmen.

Ist in diesem Fall der Kaufbeleg ausreichend, um den Lebensgefährten als rechtmäßigen Eigentümer auszuweisen und kann er dadurch über die Gegenstände frei verfügen?

Wenn das nicht ausreicht, kann er dann auf das Wohnrecht verzichten und das Vermächtnis über die Möbel trotzdem annehmen? Ich weiß, normalerweise gilt, Erbe ganz oder gar nicht. Aber mir will nicht in den Kopf, daß man durch diese Formulierung gezwungen werden kann, entweder in einer nicht gewollten Umgebung zu leben oder auf alle angeschafften Gegenstände zu verzichten.

Gruß rolsko