Wohnrecht auf Lebenszeit - Gibt es Möglichkeiten jemanden da raus zu bekommen?
Hallo! Ich bin vor Kurzem von meiner Mutter beerbt worden mit einem großen Haus und einer Eigentumswohnung, in der die ehemalige Geliebte meines Vaters Wohnrecht auf Lebenszeit (mietfrei) genießt. Mein Vater ist schon vor langer Zeit verstorben und hatte dies testamentarisch festgelegt in der Annahme meine Mutter und ich seien finanziell gut abgesichert durch eine abgeschlossene Lebensversicherung. Diese hat er aber nie unterschrieben. Er starb an einem Gehirntumor und hat dadurch nicht ganz klar gesehen vor seinem Tod. Nun bin nur noch ich übrig und habe monatlich enorme Kosten zu tragen, um das noch laufende Darlehen für die Eigentumswohnung abzubezahlen. Zu Lebzeiten meiner Mutter waren bereits verschiedene Anwälte an dem Fall dran. Ein Angebot die Dame auszubezahlen wenn sie freiwillig die Wohnung räumt wurde von ihr ausgeschlagen und meine Mutter musste auch noch vor Gericht ziehen um wenigstens die Höhe der zu zahlenden monatlichen Nebenkosten festzulegen. Da bisher niemand einen Ausweg wusste außer abzuwarten und zu zahlen, hatte ich nun gehofft hier einen Tip zu bekommen. Weiß irgendjemand ob es in irgendeiner Form nicht doch eine rechtliche Handhabe gibt die Frau aus der Wohnung zu bekommen? Das kann doch nicht sein, dass ich als Tochter die ehemalige Geliebte meines eigenen Vaters finanziell aushalten muss...!
1 Antwort
Ein lebenslanges Wohnrecht bedeutet genau das, was es aussagt.Für die (gemeinsame) Auflösung dieses Rechtes gibt es nur zwei Möglichkeiten: entweder eine freiwilligen Verzicht, das wurde ja bereits vergeblich versucht, oder eine erkennbare und fachlich bestätigte Unmöglichkeit der Wahrnehmung, etwa wenn sie durch schwere Demenz, Alzheimererkrankung o. dgl. nicht mehr in der Wohnung versorgt werden könnte und eine dauerhafte Unterbringung in ein Pflegeheim unabdingbar ist.Und selbst dann müsste ihr Vormund bei Gericht diese Löschung beantragen und durchsetzen - so er die bei dem erheblichen Risiko überhaupt betreibt.Solange sie die Nebenkosten bezahlt, hindert sie selbst eine vorübergehende, selbst längere Abwesenheit (Auslandsaufenthalt, Kurzzeitpflege) nicht an ihrem ungeschmälerten Anspruch ihres Wohnrechts.Auch deine berechtigten Einlassungen und Interessen bei deiner finanzieller Notlage ändern daran nichts. Du hast mit dem Nachlass deines Vaters auch den schuldrechtlichen Teil der Tilgung übernommen, freiwillig, wie ich denke, denn eine Ausschlagung und Pflichtteilsforderung hätten dies verhindert.Das Wohnrecht erlöscht dann erst mit ihrem Tod.HTHG imager761
Danke für die Antwort. Ich hatte gehofft es gäbe möglicherweise irgendwelche juristischen Kniffe, die mir da auf irgendeine Art und Weise raushelfen könnten. Rein idealistisch betrachtet erscheint mir die Lage eben ziemlich ungerecht. Danke trotzdem.