Was ist ein vollmachtloser vertreter und kann dieser vollständig in meinem namen handeln?
Hi community. Erbsache. Meine Schwester möchte meine mutter gegen ihren willen zwingen das erbe vorzuziehen, hat sie mittlerweile durch diverse seelische grausamkeiten und verstößen gegen die guten sitten soweit, ich habe mir den vertrag aber durchgelesen und sehe meine mutter nicht ausreichend rechtlich im alter abgesichert! Deswegen habe ich dem notar mitgeteilt, dass das nicht in meinem sinne ist und ich zu der beurkundung nicht erscheinen werde. im testament steht, dass meine mutter änderungen nur im kreise gemeinsamer abkömmlinge vornehmen kann. Jetzt ist mir eben zu ohren gekommen, dass die beurkundung heute trotzdem stattfinden soll und mich ein vollmachtloser vertreter vertritt. Geht das? Was ist seine funktion? kann das ding jetzt gegen meinen willen durchgehen? Wer hat diesen bestellt? Meine Schwester? der Notar? ist das als ziemlich scharfe maßnahme meiner schwester zu werten oder in so einem fall sogar normal?
Notfall, sehr enttäuscht und aufgewühlt, helft mir daher bitte zügig und im Optimalfall beruhigt mich:D!
Bitte keine Veermutungen, eine professionelle Antwort wäre mir hier am liebsten, brauche was, worauf ich mich verlassen kann. Danke vorab an alle die sich hierfür interessieren und mir weiterhelfen:)
3 Antworten
Ein vollmachtloser Vertreter ist eine Person, die für eine andere ohne Vollmacht handelt. Zur Wirksamkeit muss der Vertretene, in diesem Fall also du, die Erklärung genehmigen. Tust du das nicht, bleibt der Vertrag unwirksam.
Diese Antwort ist richtig. Du musst den Vertrag (vermutlich ein Erbvertrag zwischen Erblasser und ihren Erben) genehmigen.
doppelt
Wenn man nur wüsste, worum es bei dieser Beurkundung überhaupt geht.
Um eine lebzeitige Schenkung als vorweggenommenes Erbe an deine Schwester? Ein Testament auf den Erbfall zu deren Gunsten?
In beiden Fällen bedarf es keines vollmachtlosen Vertreters seitens der Mutter, sofern sie testierfähig wäre, sich also über den Inhalt der zu unterzeichnenten Vereinbarung im Klaren wäre.
Wenn es dich beruhigt: Schenkungen kann man 10 Jahre zurückfordern, wenn man seinen eigenen Lebensunterhalt oder Pflegekosten nicht mehr bezahlen könnte.
G imager761
Wenn du eine professionelle Antwort haben willst, dann geh zu einem Anwalt und frage so etwas nicht auf einer Internetseite, auf der sich jede zweite Frage um 14jährige mit Schwangerschaftsverdacht handelt.
Danke schonmal an dich....NICHT! Beurkundung ist in 40 minuten. Welcher anwalt nimmt sich denn bitte bis dahin noch meiner an.
Dir ist langweilig oder? such dir n job und wenn du einen hast einen bei dem du etwas zu tun hast. Hab vor einer stunde davon erfahren und anfang der woche ging mir der entwurf zu. auch dieses zeit hat nicht gereicht. war mir sicher dass es mit meiner ablehnung und dem nichterscheinen getan ist
Ich habe sogar einen sehr guten Job. Geh du mal lieber arbeiten und warte nicht auf das Erbe deiner Mutter.
dann hättest du dich mal lieber früher darum gekümmert.