Wohnheim kündigen?

9 Antworten

Du hast doch sicher neben dem Zimmer auch die Gemeinschaftsräume vorher besichtigt?

Natürlich kannst Du den Mietvertrag kündigen.

Frage ist nur mit welcher Frist bzw. zu wann. Für Studentenwohnheime gelten da meist andere Bestimmungen als bei "normalem" Wohnraum.

2. Falls das nicht geht und ich einfach meinen Immatrikulationsbescheid nicht vorlege, können mich die Vermieter kündigen.

Vielleicht, vielleicht nicht.

Bekomme ich da aber meine Kaution trotzdem wieder?

Die könnte der Vermieter als Schadensersatz einbehalten weil Du die außerordentliche Kündigung provoziert hast.

Die Kaution erhältst du zurück, sobald das MIetverhältnis komplett incl. Abrechnung beendet ist.  Ob du kündigen kannst steht im MIetvertrag, Redenden Menschen kann meist besser geholfen werden als In Internetforen schreibenden. Es gibt da doch zwei Möglichkeiten. Entweder du sprichst mit der Wohnheimleitung und bittest um eine Vertragsauflösung unter Angabe deiner Gründe oder du bittest sie um ein anderes Zimmer.

Das Wohnheim wird in seinen Statuten auch festgelegt haben, dass man das Bad und die Küche sauberhalten muss. Ggf muss man da vielleicht einfach mal nur drauf hinweisen.

letzterdings frage ich mich aber: Wer schliesst denn bitte einen Mietvertrag ab ohne sich die Sache angesehen zu haben  ???

anitari  10.09.2016, 08:59

oder du bittest sie um ein anderes Zimmer.

Die Küche wird vermutlich dieselbe sein.

Jasmki 
Fragesteller
 10.09.2016, 09:04

Danke für deine Antwort!

Ich habe angefragt ob ich das Wohnheim und das Zimmer besichtigen könnte, jedoch kam ein Nein als Antwort und da ich nur Absagen für andere Unterkünfte erhielt, habe ich da leider und dummerweise zugesagt

1) Ja, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, mit Sicherheit nur zum Ende des Wintersemesters. Für Studentenwohnheime gibt es von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Regelungen (§ 549 Abs.3 BGB, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__549.html)

2) Ja, sie können Dich kündigen, aber vermutlich ist die Übergangsphase, während der Du zahlen musst, länger als Du hoffst. Einige Stichproben zeigen, dass es großzügige Fristen zur Vorlage / zum Hochladen der Immatikulationsbescheinigung gibt (teilweise bis 2 Wochen nach Veranstaltungsbeginn). Irgendein Typ vom Studentenwerk wird dann mit Sicherheit noch einmal ein Nachfrist setzen und erst dann wird langsam Ernst gemacht. Kein guter Plan also.

3) Vermutlich wird es auch an Deiner Uni eine lange Warteliste geben. Warum spielst Du nicht einfach mit offenen Karten, gehst zum Studentenwerk und bittest um Auflösung des Vertrages, vielleicht kümmerst Du Dich selbst um einen Nachmieter. Hier in Hannover und erst recht in Städten wie München oder Hamburg brauchst Du nur einmal in der Mensa zu rufen "Suche sofortigen Nachmieter für Wohnheimzimmer..." und die Erstsemester-Zombies werden rudelweise hinter Dir herlaufen.

Das kannst du kurzfristig mit dem Vermieter (Wohnheim) klären. Sage, dass du das Zimmer nicht willst und sie es einem anderen Mieter geben können.

(Formal hast du einen Mietvertrag abgeschlossen, deshalb könnten die ihren Schaden in Rechnung stellen, wenn du nicht einziehst. Aber: Wenn die gleich einen Nachmieter haben,  entsteht normalerweise kein Schaden. Dann bekommst du deine Kaution vollständig zurück. Vermutlich haben die weitere Interessenten für das Zimmer..)

Jasmki 
Fragesteller
 10.09.2016, 09:11

Vielen Dank für deine Antwort!

Bin am Montag wieder dort, werde dann sofort mit der Verwaltung reden. Wollte zunächst mal andere Meinungen hören.

Dass du Küche und Bad nicht zur alleinigen Nutzung hast, hast du sicher gewusst. Das ist kein Grund, sich nicht an den bestehenden Vertrag zu halten. Kündigen kannst du. wohl mit der entsprechenden Frist, aber wir kennen deinen Vertrag ja nicht

Jasmki 
Fragesteller
 10.09.2016, 09:10

Danke für die Antwort!

Ja das wusste ich, aber dass diese nicht sauber gehalten wird wusste ich nicht und habe auch nicht damit gerechnet, da ich mir dachte dass Sauberkeit eigentlich was Selbstverständliches ist.