Muss Miete gezahlt werden wenn ich zum vereinbarten Einzugstermin noch immer keine Schlüssel habe?

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So lange du am Einzug gehindert wirst, brauchst du noch keine Miete zahlen. Tag und Uhrzeit der Schlüsselübergabe werden ja sicher in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Bekommst du heute den Schlüssel, brauchst du für die ersten drei Tage keine Miete zahlen. Das teilst du dem Vermieter so mit und verrechnest das mit der nächsten Miete.

Falls du zusätzliche Kosten dadurch hast, machst du das als Schadenersatz geltend.

ich muss noch sagen das es kein privat Vermieter ist sondern ne Wohngesellschaft die Gagfah...und in dem unterschriebenen Mietvertrag war kein genaues Datum für die Schlüsselübergabe angegeben da stand nur das man sich diesbezüglich möglichst zeitnah mit mir in Verbindung setzt...das ist allerdings schon fast drei Wochen her...und die Wohnungsübergabe hatt auch noch nicht stattgefunden weil angeblich immer i.welche Papiere gefehlt hätten was aber nicht stimmt. Und wenn was gefehlt hätte, warum sollten die dann den Mietvertrag unterzeichnen? Spinner sind das

@Lyrikel24

ich muss noch sagen das es kein privat Vermieter ist sondern ne Wohngesellschaft die Gagfah

Ob privat oder Wohnungsgesellschaft ist irrelevant.

und in dem unterschriebenen Mietvertrag war kein genaues Datum für die Schlüsselübergabe angegeben

Das ist auch unerheblich. Die Wohnung hätte dir am Ersten übergeben werden müssen.

Komplett alles zurückbuchen!

Das ist Betrug! Du kannst sogar entstandene Umzugskosten, bis zum Verdienstausfall, anrechnen.

Komplett alles zurückbuchen!

Bei Überweisung geht das nicht.

Das ist Betrug! 

Woher weißt du das? 

Das ist schon ein schlechter Gag. Ab dem Tag, wo Du Miete zahlst, hast Du die Whg auch nutzen zu können. Und dafür musst Du sie betreten können.

Ich weiss nicht, ob man da mindern kann, aber überlegen (und mich natürlich kundig machen!) würde ich das schon.

Muss Miete gezahlt werden wenn ich zum vereinbarten Einzugstermin noch immer keine Schlüssel habe?

Nein muss man nicht. man kann die Miete mindern für den Zeitraum wo man nicht im Besitz der Wohnung ist.

und in dem unterschriebenen Mietvertrag war kein genaues Datum für die Schlüsselübergabe angegeben da stand nur das man sich diesbezüglich möglichst zeitnah mit mir in Verbindung setzt.

§ 535BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

MfG

Johnny

Ich denke, dass du sehr gute Chancen hast Geld zurückzubekommen. Viel Erfolg :)