Wohngeld beantragt werden Kita kosten übernommen?

2 Antworten

Was meinst du mit "Elterngeldbeiträge werden übernommen"? Von wem? Vom Jugendamt? Das könnte sein.

Bei der Berechnung des Wohngeldes werden Kita-Gebühren - ohne die Verpflegung - anteilig berücksichtigt, d. h. sie mindern das Gesamteinkommen. Welches wiederum in die Berechnung des Wohngeldes einfließt. Was im Ergebnis heißt, weniger Gesamteinkommen = höheres Wohngeld. Allerdings keine Übernahme der Kita-Gebühren.

Was darüber hinaus möglich ist... Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Hieraus werden beispielsweise Leistungen für die Mittagsverpflegung in der Kita übernommen (abzüglich einem Eigenanteil von 1 EUR je Mahlzeit). Unter anderem Kinder, die Wohngeld erhalten, können diese Leistungen erhalten. Den entsprechenden Antrag stellst du bei eurer Stadtverwaltung oder eurem Landkreis. Einfach mal googeln oder dich dort durchfragen.

Verpflegungskosten werden nicht berücksichtigt,kannst du im Internet selber nachlesen,gibst du mal ein ,, Welche Betreuungsaufwendungen werden beim Wohngeld berücksichtigt ",da findest du was berücksichtigt und nicht berücksichtigt werden kann !

Hast du auch geprüft ob evtl.Anspruch auf Kinderzuschlag besteht ?

Kostenlosen Rechner findest du im Internet.

habe angerufen elterngeldbeitrag wird übernommen. kindergeldzuschlag hatte ich mal. kann man vergessen den sobald man weihnachts urlaubsgeld bekommt darf man zurück zahlen.

@Yasilue

Und was ist mit einer ALG - 2 Aufstockung vom Jobcenter ?

Aber auch da wird jedes Einkommen unter Berücksichtigung von evtl.Freibeträgen auf den Bedarf angerechnet und es kann dadurch zur Überzahlung und Rückforderung kommen.

Bei ca. 60 € lohnt sich dann eher ein ALG - 2 Antrag,aber auch da wird man dich dann auf vorrangige Leistungen wie den Kinderzuschlag verweisen,wenn du mit deinem Einkommen + Wohngeld + Kinderzuschlag dann keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter hättest.

@Yasilue

Die Wohngeldbehörde übernimmt definitiv keinen "Elterngeldbeitrag".

@TreudoofeTomate

Sie meint damit die Kita - Gebühren,die dann teilweise bei der Berechnung berücksichtigt werden,ohne Kosten für die Verpflegung !