Wohnberechtigungsschein + BaföG?

1 Antwort

Also, der Wohnberechtigungsschein orientiert sich allein nach dem Einkommen und nicht nach der Tätigkeit. Ran, wenn denn eine WG oder ein Studentenheim nicht paßt.

BAföG orientiert sich an der Miethöhe lediglich mit einer Pauschale. Jeder Hartz IV Empfänger hat es da deutlich besser, weil seine Gesamtkosten übernommen werden. Leider ist eine Änderung bei dieser, unserer, so hochgejubelten Kanzlerin, die schon immer wenig für Bildung übrig hatte, nicht zu erwarten.

Deine Leistungen über das BAföG in Höhe von rd. 650 EUR werden also weiterhin zur Verfügung stehen.

Stutzig macht mich Dein Einkommen. Prüfe kritisch, nicht das Dir dadurch bedingt die Leistung gekürzt wird. Prüfe auch, ob elternunabhängige Vorausleistungen sinnvoll sind. Der etwaige Unterhalt der Eltern orientiert sich dann nach dem besseren BGB.

Viel Glück.