Wo kann ich meinen Vermieter anzeigen, wegen Stromdiebstahls?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Stadtwerke ist das furzegal. Diese reagieren nur wenn der Stromdiebstahl vor dem Zähler stattfindet, nicht nach dem Zähler. Denn Sie bekommen ihr Geld - von Dir. Anzeige kannst Du auch gegen Unbekannt erstatten dann muss die Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln und Du setzt Dich nicht dem Vorwurf der Verleumdung oder übler Nachrede aus.

Bei uns läuft es ganz ähnlich. Wir haben einen Zähler, der Vermieter hat einen Zähler nach unserem geschaltet aber verschwiegen das wir erst einmal gegenüber den Stadtwerken zahlungspflichtig sind. Nach 1 Jahr kam er zum ablesen und machte eine Abrechnung. Unser Stromverbrauch lag bei einem 3 Personenhaushalt bei 12.000 Kw/h, seiner nur bei ca. 300kw/h. Es wird mit dem Strom weder warm Wasser noch Wärme erzeugt, also völlig unmöglich. Bei unseren Vormietern war es das selbe Spiel das sich wohl immer wiederholt bis die Leute es merken, nicht beweisen können und ausziehen.

Technisch gesehen ist der Zähler unter dem Dach, der Nebenzähler daneben. Von dort geht eine Leitung zum Sicherungskasten im Erdgeschoss. Dummerweise durch die angebauten Räume des Vermieters. Und dazwischen vermute ich eine Abzweigung. Das der Vermieter so wenig Strom verbraucht ist ausgeschlossen da ein landwirtschaftlicher Betrieb (Holzspalter/Kreissägen/Werkstatt) dran hängt. Nur beweisen läßt es sich derzeit kaum. Ich will es ihm auf jeden Fall nachweisen und die Kaution ist mir auch egal, denn Heizöl verschwindet ebenfalls aus unserem Tank. Das sieht mir schon sehr nach gewerbsmäßigen Betrug aus.

Schalt alles aus in deiner Wohnung, Dann siehst du ob er zupft.

Wie werden bei Euch die Nebenkosten abgerechnet? Sind sie als Pauschalbetrag in der Miete enthalten oder zahlt ihr monatliche Vorschüsse und bekommt dann eine Jahresabrechnung? Wenn ihr eine Jahresabrechnung bekommt, ist da ein separater Posten Allgemeinstrom ausgewiesen? Gibt es in Deinem Übergabeprotokoll von Deinem Einzug auch einen Allgemeinstromzähler?

Wenn es so ist, wie Du schreibst, dass der Allgemeinstrom über Deinen Zähler geht, weshalb ist Dir der hohe Verbraucht nicht schon längst aufgefallen? So gering ist der Verbraucht gar nicht. Bei einem Haus mit 2 Wohnungen und Zentralheizung kommen rund 250 € im Jahr zusammen.

Hast Du Deinem Vermieter gegenüber irgendwelche Rachegelüste? Willst Du, dass der Auszug geregelt verläuft und Du auch problemlos Deine Kaution zurück bekommst? Dann würde ich den Ball erst einmal sehr flach halten und als erstes mal den Vermieter fragen, wie denn das in Eurem Haus mit dem Allgemeinstrom ist und ihn dann an Dein Problem heran führen. Stellt sich am Ende heraus, dass mit Absicht so geschaltet wurde, kannst Du immer noch zur Polizei gehen. Ist es etwas, was der Vermieter bisher auch nicht wusste oder wissen konnte, dann wird er Dir wenigstens den Mehrverbrauch erstatten. Dann ist es kein Betrug oder Diebstahl.

Eine Strafanzeige setzt Vorsatz des Vermieters voraus. Kannst du den beweisen? Mglw. ist dem eine Zwischenzähler mit ordentlicher Anbrechnung vorgeschaltet und ihm war garnicht bewusst, dass der Allgemeinstrom danach vielmehr noch über den Zähler (meist der ehemal. Eigemtümerwohnung) läuft und nun über dein Stromkonto abgerechnet wird?

In dem Fall machst du dich mit einer Anzeige wg. übler Nachrede und Verleumdung strafbar :-O

Sofern das gutachterlich (!) bewiesen werden kann, was du festgestellt zu haben glaubst, bleibt natürlich ein Forderungsanspruch gegen den Eigentümer/Vermieter: Die Allgemeinstromkosten der letzten 4 Jahre - natürlich abzüglich deines Anteils daran - darfst du dann zurückverlangen.

Nur am Rande: Wer 4 Jahre lang (!) keinen ungewöhnlichen Verbrauch, zumal bei Urlaubsabwesenheit, feststellt, muss sich schon vorhalten lassen, warum.

G imager761

Allgemeinstrom (der Verbrauch) ist nicht großartig festzustellen, da der minimal ist. Totaler Blödsinn, Ihr Kommentar: .....In dem Fall machst du dich mit einer Anzeige wg. übler Nachrede und Verleumdung strafbar :-O....

Ein Hausbesitzer kann sich nicht irgendwie rausreden. Ich habe schon mal geschrieben :Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

Eine Bitte noch an Sie: Nicht bei jedem Thema Ihre Meinung zu schreiben, wenn Sie nicht das Wissen haben!!!!

@Tauzieherin

Allgemeinstrom (der Verbrauch) ist nicht großartig festzustellen, da der minimal ist.

Was hat die Menge mit der Erfassuung zu tun?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!

Was hat das mit deinem Fall zu tun? Wer einen Mietvertrag mit Pauschalmiete vereinbart, und sich damit offensichtlich (die nun selbst als minimal behaupteten) Allgemeinstromkosten aufdrücken lässt, handelt wissentlich. Niemand ist dazu gezwungen und kann Betriebskosten ordentlich abgerechnet verlangen - oder anderweitig mieten.

Wenn aber, dann kann sich weder der Vermieter rausreden, er käme durch verschwenderischen Verbrauch nicht mehr auf seine Kosten noch der Mieter, bestimmte Kosten wollte er ja garnicht bezahlen :-O

Wo kann ich meinen Vermieter anzeigen, wegen Stromdiebstahls ?

Bei der Polizei? Für den Rest meldest du dich beim Rechtsanwalt und erklärst ihm/ihr alles. Der/Die wird dir dann die weitere Vorgehensweise erklären.

Das ist Diebstahl und eine Sache der Polizei,und vieleicht hast du den Strom mit den Nebenkosten 2X bezahlt.Zeige ihn an.

Dankeschön für Deinen Tip ;o)

Dann ist es auch noch Betrug!!! Der allgemeinstrom wird normalerweise in den Nebenkosten durch Bewohner, Wohnungen oder sonstwas abgerechnet!

@Tagdieb83

Danke Euch Beiden ;o)