Wo kann ich jemanden, weil er Harz IV Schmarozer ist anzinken und wie bleibe ich anonym dabei.

24 Antworten

Zuerstmal ist der H4-Satz alles andere als "eine Menge"...da sind nämlich wesentlich mehr Sachen einberechnet,als mancheiner vermutet,das Geld ist nicht allein für Lebensmittel gedacht. Mal ganz aus dem Stehgreif:Wie hoch ist denn der ALG2-Satz ? Na,weißt du's,ohne nachzuschlagen ? Solange der Freund nicht bei ihr gemeldet ist und offiziell mit ihr zusammenlebt,kann die Arge absolut gar nichts machen,denn sie ist in der Beweispflicht. Ein paar Klamotten in der Wohnung lassen nicht zwingend auf eine Lebensgemeinschaft schließen.
Selbst wenn der Freund selbstständig ist, heißt das noch lange nicht,daß er die große Kohle verdient. Im Gegenteil...es wird von Amtswegen sogar von einer Art Mindesteinkommen (ca 1200€) ausgegangen...egal ob man die hat oder nicht. Praktisch kann es aber sein,daß er finanziell schlechter dasteht als ein H4-Empfänger. Wenn er in so einem Fall mit ihr zusammenziehen würde, würde sie kein Geld mehr kriegen (da er ja offiziell 1200€ verdient) und sie müssten von den paar Kröten leben,die er verdient...das ist praktisch unmachbar. Du siehst also,daß nicht jeder,der das Amt scheinbar bescheißt,dies unbedingt aus freien Stücken macht...manche bewahrt es ganz einfach vor dem Hungertod. Was würdest du in so einer Situation tun ?

Das größte Problem ist meistens aber nicht das pure Überleben / Verhungern von "eheähnlichen" Gemeinschaften, sondern die Versicherung. Wie soll der Partner, der kaum selbst was in die Suppe krümmeln kann, noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge oder gar Rentenversicherungsbeiträge zahlen ? Ohne Hartz IV keine Sozialversicherung! Da wird dann das Paar auch noch genötigt zu heiraten ?! Ganz meine Meinung, so eine Gemeinschaft ist auch mit vielen Problemen behaftet, über die Otto-Normal meist nicht nachdenkt.

  1. Richtige Anlaufstelle ist die zuständige ARGE.
  2. Warum anonym? Wenn Deine Angaben der Wahrheit entsprechen, dann ist es Dein gutes Recht (oder auch Pflichtbewusstsein?) die der ARGE nicht bekannten Tatsachen mitzuteilen. Die Mitarbeiter der ARGE können nur nach Sachlage entscheiden und müssen im Falle eines Widerspruches des "Beschuldigten" Beweise und Zeugen benennen, sollte die Angelegenheit durch die Überprüfung des Außendienstes ergeben, dass es sich tatsächlich so verhält, wie "Anonyms" die Lage geschildert hat. Was, wenn dann der "Beschuldigte" Widerspruch einlegt und Ausflüchte erfindet? Dann steht der Kläger (ARGE) gegen Angeklagten, die Angelegenheit kommt vors Sozialgericht und der Kläger muss Zeugen benennen (die Außendienstmitarbeiter reichen den Gerichten oftmals nicht, es müssen neutrale Zeuge benannt werden). Sieht reichlich unglaubwürdig aus, wenn der Richter fragt: "Können Sie Zeugen für Ihre Beobachtungen benennen, der IHre Angaben bestätigt?" Und der Mitarbeiter der ARGE antwortet: "Ja kann ich, leider weiß ich nur den Namen nicht und auch nicht, wo er wohnt!" Ich würde mir wünschen, es gäbe mehr Mitmenschen, die den Mut hätten, soziale Missbräuche zu melden und vor allen Dingen - auch dazu zu stehen,sollte es darauf ankommen!!! Feigheit und eine gewisse Genugtuung nutzt dem Missbrauch nix!

Vielen Dank. Bester beitrag. Naja ich werde mal einen Brief aufsetzen. Und dann werde ich mir überlegen ob anoym oder nicht.

@aufdiePalme

Wünsche Dir viel Glück und hoffe natürlich im eigenen Interesse, dass ein Stein ins Rollen kommt und Du (und die ARGE) Erfolg haben wirst. Es sind auch meine Steuergelder, die da vergeben werden, obwohl ich bezweifele, dass unser Staat auch die arbeitende Bevölkerung irgendwann einmal spürbar entlastet wird....wir dürfen nur schuften, dass MUSS uns Freude bringen und genug sein juchhuuuu*Liebe Grüße...webfee

Anonymes Schreiben ans Arbeitsamt. Aber ehrlich gesagt finde ich, wenn man so etwas in die Wege leitet, soll man das nicht anonym machen. Und wenn ich da nun ermitteln würde, dann würde ich mir anhören, was die nachbarn erzählen und wenn das Plausibel klingt, stelle ich die Ermittlungen wieder ein, weil ich eine anonyme Meldung nicht für so ernst halte, vielleicht war es ja nur ein Scherz oder Böswillkeit, die nicht gerechtfertigt ist.

Hey, kannst Du gern anonym oder nicht in der ARGE anzeigen, aber es wird leider nicht zum "Erfolg" führen. Solange es eine 2. Wohung gibt, wird es für die ARGE fast unmöglich eine eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen. Spätestens beim Sozialgericht wird alles abgewiesen und es bleibt beim alten. :-((( Ich findes es auch nicht toll, insbesondere weil sich da immer wieder einzelne meines Erachtens des Betruges an allen Steuerzahlen strafbar machen, ist aber leider so und anscheinend auch vom Gesetzgeber so gewollt.

Aber er ist doch so gut wie nie in seiner Wohnung. Und wenn die nun nen Hausbesuch machen und von ihm Klamotten oder so finden?? Reicht das nicht aus??

@aufdiePalme

Sie darf doch Besuch haben und auch nen Freund. Solange er seine eigene Wohnung hat (wo natürlich wegen des fehlenden Leistungsbezuges niemand einen Ortstermin machen wird) kann denen keiner was.

@aufdiePalme

Nein...nur ein paar Klamotten reichen nicht aus. Es müssten schon mehr Beweise da sein,die auf ein dauerhaftes Zusammenleben hinweisen. Und selbst wenn, müsste die Arge nachweisen,daß es wirklich so ist.

Was hältst Du davon, wenn Du, statt voller Gram, Ärer oder Neid darüber nachzudenken wie Du anderen Menschen an den Karren fahren kannst, an die beiden heran trittst und die Sache klärst?

Wenn Du freundlich auf diese zugehst, dann gibt es genau drei Möglichkeiten, was dann passieren kann:

  • entweder sie sagen: "das geht Dich nichts an"
  • oder sie sagen: "Klar, wir holen raus, was geht..."
  • oder Du wirst erfahren, daß nicht alles was nach viel aussieht, auch viel sein muß. Ich kann hier Werniman nur zustimmen.

Aber Du wirst ein deutlich besseres Gewissen haben, wenn Du die Sache offen klärst, als wenn Du Dich als Denunziant in eine unrühmliche Gruppe von Menschen einreihst.

Gruß justii