Wo das Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" abgeben?

2 Antworten

Das Formular wäre ja hier als (Erst-)Antrag auf Prozesskostenhilfe zu verstehen. Prozesskostenhilfe gibt es grundsätzlich nur, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Dies bedeutet, dass zu dem Formular auch der Klageentwurf beigefügt werden sollte, sonst kann das Gericht den Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht prüfen, weil es ja gar nicht weiß, um was es geht. Sofern ein Anwalt sich darum kümmert, stellt er zusammen mit dem Mandanten alles zusammen. Bei "einfachen Sachen" ist ein Anwalt nicht zwingend erforderlich (z. B. bei klassischen Zivilverfahren vor dem Amtsgericht). Hier kann auch die zuständige Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht helfen.
Deutlich schneller könnte aber auch ein Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungsbescheid sein. Nachteil ist hier aber, dass die Kosten (0,5 Gebühr) der Antragsteller vorstrecken muss.

Das Formular bekommt das zuständige Gericht. Wenn Sie einen Anwalt haben, wird er das Formular bei Gericht einreichen.