Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Hessen = Beamter?
Hallo zusammen,
die Überschrift fasst es eigentlich recht gut zusammen.. Ist ein Wissenschaftlicher MA an einer Uni (in Hessen) auch Beamter? Vielleicht mag die Frage blöd klingen, aber wenn ich mir so einige zu unterschreibende Unterlagen ansehe, ist dort immer die Rede von "der Beamte muss dies", "der Beamte muss das", "Der Beamte verpflichtet sich zu..."
Danke!
2 Antworten
Eigentlich sind das Tarifangestellte.
Wovon ist denn in der Besoldung die Rede?
Nein. Viele wissenschaftliche Mitarbeiter können froh sein überhaupt einen festen Arbeitsvertrag zu haben. Welche zu unterschreibende Unterlagen meinst du? Ich kann da keinen Zusammenhang zur eigentlichen Frage herstellen.
Sorry, ich habe mich ziemlich undeutlich ausgedrückt. Mit "Unterlagen" meine ich all den Kram, den ich zu unterschreiben habe, bevor ich die Stelle antrete. Darunter etwa eine "Belehrung über die Verfassungstreue", Gelöbnis, etc.
Beispiel-Auszug: "Nach § 67 Abs. 2 HBG ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf (...) in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, (...)"...