Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Hessen = Beamter?

2 Antworten

Eigentlich sind das Tarifangestellte.

Wovon ist denn in der Besoldung die Rede?

Nein. Viele wissenschaftliche Mitarbeiter können froh sein überhaupt einen festen Arbeitsvertrag zu haben. Welche zu unterschreibende Unterlagen meinst du? Ich kann da keinen Zusammenhang zur eigentlichen Frage herstellen.

inan01 
Fragesteller
 05.12.2012, 16:26

Sorry, ich habe mich ziemlich undeutlich ausgedrückt. Mit "Unterlagen" meine ich all den Kram, den ich zu unterschreiben habe, bevor ich die Stelle antrete. Darunter etwa eine "Belehrung über die Verfassungstreue", Gelöbnis, etc.

Beispiel-Auszug: "Nach § 67 Abs. 2 HBG ist der Beamte verpflichtet, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Dementsprechend darf (...) in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, (...)"...