Wirtschaftlicher Totalschaden Golf VII in diesem Fall?
Leider hatte ich gestern Abend im Schneesturm trotz größter Vorsicht einen Unfall mit meinem Golf VII 1.2 TSI Bluemotion EZ:2015 ca. 128000 Km Laufleistung.
Die Werkstatt hat mir einen Kostenvoranschlag in Höhe von 6500€ gemacht.
Ist in diesem Fall von einem Totalschaden auszugehen?
Ist schon verrückt wenn man bedenkt das ich höchstens mit 20 Km/h gefahren bin in der Kurve.
Vielen Dank für eure Rückmeldung
6 Antworten
Ist schon verrückt wenn man bedenkt das ich höchstens mit 20 Km/h gefahren bin in der Kurve.
ist schon verrückt, dann warst du noch zu schnell. Witterungsbedingt eben.
ach ja, die Versicherung greift nur bei einer Vollkasko; Fremdschaden übernimmt deine Haftpflicht.
ohne VK zahlst den Schaden aus eigener Tasche
kommt auf den Wiederbeschaffungswert an
Der Wert deines Fahrzeugs vor dem Unfall ist natürlich sehr von dem Zustand abhängig, Unfallfreiheit, Wartung, Ausstattung…
Die ganz grobe schnelle Recherche mal eben gibt vergleichbare Modelle von gleichem Alter und ähnlicher Laufleistung ab circa 9000 € an. Insofern sollte es kein Totalschaden sein.
T3Fahrer
Wenn du die Reparatur selbst zahlen musst, wozu du leider nichts geschrieben hast, ist es doch egal, ob sie den Fahrzeugwert übersteigt. Entweder möchtest du gerade dieses Auto behalten, dann läßt du es reparieren. Oder nicht, dann läßt du es nicht reparieren.
Dann wirst du es ja bald wissen.
Zu den 20 km/h: Naja, kommt drauf an, mit welcher Stelle Du angeprallt bist. Manche Stellen sind da eher robust und manche eher empfindlich. Also: Was ist jetzt alles verbogen/zerkratzt und muss also ersetzt werden; wie teuer sind diese Teile; wie aufwändig ist es, die ab- und anzubauen. Und dann erst die Lackierung... argh. Ja, da kommt leider einiges zusammen. :-(
Nein, ich denke nicht, dass das ein Totalschaden ist.
Nah dran, aber noch nicht ganz.
Wie kannst du das aus der Ferne beurteilen?
Am Preis und Wagen.
Es geht um die Vollkasko Versicherung. Dies war ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Nun schickt die Versicherung einen Gutachter um zu entscheiden, ob ein Totalschaden vorliegt.