Auto angefahren - falls (wirtschaftlicher) Totalschaden - Geld bekommen , Auto behalten?
Hallo, mein parkender Golf 5 wurde vor vorgestern von einem LKW angefahren. Die Polizei hat alles aufgenommen und es ist soweit alles geklärt. Der Gutachter kam heute vorbei und das Gutachten soll bis spätestens Montag eintreffen.
Nun meine Frage:
Falls die Reparaturkosten den Wert des Golf 5 übersteigen und ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt wird, muss man dann - nachdem man das Geld von der Versicherung bekommen hat - das Auto ,,abgeben'' und man hat kein Anrecht mehr drauf oder gehört das ,,kaputte'' Auto auch noch rechtlich immernoch mir und man kann selbstständig einem Schrotthändler die Sachen verkaufen und nochmal paar Euro erhalten ? (zusätzlich zu dem von der Versicherung bezahlten Betrag) Denn der Motor und viele Sachen z.B. funktionieren noch und vom Gefühl würde mir ein Schrotthändler dann immernoch mind. 2000€ für das Auto zahlen.
3 Antworten
Du wirst von der Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bekommen. Der Restwert wird vom Gutachter über eine Online-Börse ermittelt. Das ist so eine Art eBay. Der Höchstbieter wird im Gutachten mitgeteilt, dieser ist eine Woche an das Gebot gebunden. Man KANN nun das Auto zu diesem Preis an den Höchtbietenden verkaufen, kann aber das Auto auch behalten oder auch anderweitig verkaufen.
Wenn das Auto für Dich einen ideellen Wer darstellt, dann darfst Du sogar bis zu einer Summe von 30% über Totalschaden reparieren lassen. Wenn also der Schaden max 130% des Wiederbeschaffungswertes darfst Du den Wagen reparieren lassen und erhälst sogar die volle Reparatursumme, allerdings nur, wenn er auch wirklich repariert wird, dabei ist keine fiktive Abrechnung möglich.
Wenn also der Schaden max 130% des Wiederbeschaffungswertes darfst Du den Wagen reparieren lassen und erhälst sogar die volle Reparatursumme...
... die Nettoreparaturkosten werden von der generischen Versicherung bezahlt, ohne eine Rechnung vorlegen zu müssen. Bitte dabei unbedingt beachten in diesem Fall, daß eine Weiternutzung des Fahrzeugs für 6 Monate ab Unfalltag erforderlich ist!
Bei einem wirtschaftlichem Totalschaden wird der Zeitwert des Kfz z.B. durch einen Gutachter ermittelt.Die Versicherung zahlt diesen Betrag abzüglich eines Restwertes des Schrottautos. Dann kannst du mit Kfz
machen was du möchtest.
Der Restwert des Autos wird natürlich mitberechnet, die Versicherung lässt es verkaufen und zahlt dir das dann aus und die Differenz zum Wiederbeschaffungswert.
Willst du das Auto selbstständig verkaufen, zahlt die Versicherung dir nur die Differenz.
Die Versicherung läßt gar nichts verkaufen. Der Restwert wir einfach nicht ausgezahlt und der Höchtbietende aus der Restwertbörse wird einem mitgeteilt, wem man das Auto verkauft ist egal.