Autounfall mit Straßenbahn - Es steht Aussage gegen Aussage, was tun?

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Strassenbahnen  werden häuffig auch  von sogenannten Onbordkameras  überwacht . Die Polizei  könnte auf Hinweis dahingehend  versuchen mal nachzuschauen  und ev Aufnahmen sicherzustellen.

Dann  durch den Verkehrsrechner deines Ortes feststellen wann die Ampelphasen waren und mit den Daten der Strassenbahn wie richtigerweise schon darauf  hingewiesen wurde abzugleichen.

Um das jedoch durchzusetzen  ist ein Rechtsbeistand erforderlich und die polizei  die Personell unterbesetzt und damit   überfordert ist wird nicht von Sich aus weitere Ermittlungen anstreben denn für die ist der Fall vermutlich eh klar

Mal mit der Stopuhr  nachmessen wie lange eine Bahn ab der letzen Registrierten Haltestelle benötigt  bis zu der Unfallampel  und diese Zeiten abgleichen. Viele Schienenfahrzeugführer und ich kenne den einen oder anderen seit Jahren sehen  im Gewicht  des Schienen-Fahrzeuges  schon eine pysikalische Vorfahrtsberechtigungsvermutung

Es reicht oft ein begründeter Zweifel um einer Schuldzuweisung zu entgehen. 

Bei verunfallten Personenbeförderungsfahrzeugen ist der Fahrzeugschaden meist zu vernachlässigen denn möglicher Personenschaden  geht schnell in den Strafrechtsbereich.. Körperverletzung  oder gar mit Vorsatz.. also Vorsicht und nix anerkennen.. 

Der Verkehsrechtsanwalt  ist da nicht wegzudiskutieren..  und sehr nötig  und zwar schnell..

Joachim 

Zur Durchsetzung deiner eigenen Ansprüche solltest du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Die Ansprüche des Straßenbahnbetriebs dir gegenüber wird deine Kfz Haftpflicht abwehren. Hier solltest du bei der Schadenschilderung natürlich ausdrücklich darauf hinweisen, dass du grün und damit keine Schuld hattest.

Ich gehe natürlich davon aus, dass "grüne Ampel mit Linksabbieger Pfeil" bedeutet, dass der Pfeil der Ampel der nach links zeigt auch grün war (und nicht etwa aus oder so).

Da Schienenverkehr grundsätzlich Vorrang hat wirste da zumindest eine Teilschuld bekommen.

In einem strittigen Fall würde ich allerdings auch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren.

Was letztendlich dabei rauskommt wird hier keiner beurteilen können und hängt letztendlich vom Richter ab.

Da Schienenverkehr grundsätzlich Vorrang hat

...ohne entsprechende Beschilderung haben Schienenfahrzeuge in Deutschland KEIN Vorrang.

Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für andere Verkehrsteilnehmer.

du kannst einen anwalt einschalten klar. allerdings steht hier erstmal aussage gegen aussage du musst also zeugen finden die den unfall gesehen haben. natürlich kann es auch sein das ihr beide recht habt das du grün hattest und der eisenbahner kein haltesignal bekommen hat das passiert leider manchmal sollte dem so sein kann der bahner auch nix dafür der muss darauf vertrauen das die signale richtig geschaltet werden. 

... und Dein Berater läßt Dich bei so einer wichtigen Frage einfach so hängen und hier auch noch rumwuseln? Tolle Versicherung, die ja laut Frage auch noch ausliefert.

Meine hört sich zumindest meine Geschichte an und lehnt auch unberechtigte Ansprüche ab. Was sagt denn die gegnerische Versicherung überhaupt?

Und die Polizei hat wirklich auch schon ein Bußgeldverfahren gegen Dich angestrengt?